....mit der Steuerbefreiung (Mwst ) ein alter Hut und ging auch schon vorher. Man bekam die 19 % auf Antrag zurück erstattet. Ich habe eine PV Anlage seit 2011 und den ganzen staatlich veranstalteten UNSINN mitgemacht !
Und die Steuerbefreiung der Einspeisevergütungen für PV Anlagen gewisser Grösse und Blockheizkraftwerke BHKW ist auch inzw. ein alter Hut. Das haben die Mathe Genies in Berlin endlich begriffen, daß die privaten Leute mit einer kleinen PV Anlage (bis vor kurzem noch bis 10 KW peak) bei ständig sinkenden Einspeisevergütungen eben keine Gewinne mehr machen, wenn dann noch die Anlagen Abschreibung und Finanzierungskosten etc. jährlich bei der Einkommensteuer Erklärung vom PV Anlagen Betreiber logischerweise in Anspruch genommen wird.
Das hat dazu geführt , daß VATER STAAT gesagt hat : Ihr könnt eine Regelung (entschieden 29 Oktober 2021, nachzulesen unter : GZ.IV C 6 S 2240/19/10006:006,DOC 2021/1117804) in Anspruch nehmen die euch das lästige Ausfüllen der EÜR ( Einnahmenüberschussrechnung) erspart. Klar hat VATER STAAT damit wieder den grössten Vorteil. Die Leutchen auf den Finanzämtern brauchen sich mit diesem sinnlosen BULLSHIT nicht mehr zu befassen - und die privaten Anlagenbetreiber können keine Verluste mehr geltend machen - und sind im Prinzip damit die "Gearschten"
So sieht das aus ! |