oh das ist wirklich Shit, wenn die IBAN die falsche war.
Ganz so leicht, dass die Bank das zurückholen kann, ist das leider ganz und gar nicht.
Deine Bank, bei der Du die Überweisung ausführst, sendet nicht einmal den Betrag von Deinem Konoto auf das Empfängerkonto bei der anderen Bank. Deine Bank bittet lediglich die Bank des Empfängers, den Betrag an den Empfänger, auszuzahlen/ gut zu schreiben und leiht Deine Bank in dem Moment den Betrag und schuldet der Bank des Empfängers diesen.
Du MUSST in jedem Fall ein Nachforschungsantrag bei deiner Bank stellen. Darauf darf sie Dir dann den Kontoinhaber der IBAN mitteilen.I.d.R. musst Du dann selber, dich mit diesem in Verbindung setzen, dass dieser Dir das Geld zurück überweist.
Sowas ist zwar kein Kavaliersdelikt. Umso höher der Betrag umso schwieriger wird es, einem Gericht klar zu machen, das mit diesen übersehen haben könnte und nicht wahrgenommen hat, das das Geld für diesen nicht bestimmt war. Das erhöht aber nur das Strafmaß, weil der Betrug in dem Fall vorsätzlich ist.
Zurück erstatten muss der falsche Empfänger dies in jedem Fall.
Problem leider ist, die Kohle kann er theorethisch schon ausgegeben haben. Ein Titel, dass Du 30 Jahre lang Anspruch auf den Betrag hast und der Gläubiger dann Zahlungspflichtig wäre, sobald er Einkünfte hat, die über eine Pfändungsgrenze gehen.
Ein wenig stuzig macht mich allerdings, dass scheinbar im gleichen Zu, die alte IBAN mit der neuen nicht mehr funktioniert. Würde die IBAN nicht mehr existieren, wäre das Geld zurück gekommen, wenn sich die IBAN nicht zuordnen lässt, weil sie nicht existiert. Gleichzeitig ist eine IBAN keine Handy-Nr. die heute am Tag ein anderer bekommt, weil seit gestern jemand diese nicht mehr hat.
Soweit ich weiß, wird die garnicht ein zweites mal Nutzbar?
Ist irgendwie etwas faul... bist Du sicher, dass die Beträge nicht wieder gutgeschrieben wurden ?
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