Hallo Miteinander!
In Österreich gilt (vor der wohl nie kommenden Steuerreform):
Aktienverlust können gegen Optionsschein-Gewinnen gegengerechnet werden, wenn sie inerhalb einem Jahr verkauft werden: jede Aktie gegen jede Aktie, Opt-opt, oder akt-opt: einfach aufsummieren!!!
Aber nur jeweils in einem Kalenderjahr. Verluste von 1998 können also mit Gewinnen von 1999 NICHT gegengerechnet werden.
Auf welchem Depot die Papierl liegen, ist dem Finanzamt egal. Was die Spekulationssteuer betrifft.
Freibetrag: 6000 ATS
Was FIFO betrifft, bin jetzt überfragt... Weil ich eh net drauf achte. Also, warum nicht einfach so rechnen, wie man will, und sich dann blöd stellen? (meine: alle Käufe und Verkäufe in einem Kalenderjahr aussummieren)
Um die Kosten eines Steuerberaters zu sparen (erste h gratis), kann man auch den Anlageberater fragen!
Grüße aus Wien
P.S.: wer weiß, ob man Anleihen-Verluste gegen Aktiengewinne gegenrechnen kann?!? |