Spekulationssteuer - Pauschal 30% oder entsprechend einer Einkommensklasse?

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neuester Beitrag: 04.04.00 15:42
eröffnet am: 04.04.00 09:59 von: cubiak Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 04.04.00 15:42 von: Campus-Prof. Leser gesamt: 2960
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04.04.00 09:59

1488 Postings, 8832 Tage cubiakSpekulationssteuer - Pauschal 30% oder entsprechend einer Einkommensklasse?

Ist die Bank dazu verpflichtet das Finanzamt über meine Geschäfte aufzuklären? Gibt meine Bank Informationen an das Finanzamt weiter?  

04.04.00 10:05

49 Postings, 9023 Tage ChefsacheRe: Spekulationssteuer - Pauschal 30% oder entsprechend einer Einkommensklasse?

entsprechend Einkommenst.  

04.04.00 10:26

317 Postings, 9019 Tage schaumermalwenn die finanzbehörde gezielt nach einem konkreten sachverhalt unter kenntnis

der konto oder depotnummer ermittelt, werden die unterlagen herausgegeben. wenn die behörde allgemein anfragt (hat der cubiak ein konto bei euch?) dann muss die bank keine auskunft geben, aber sie kann es.  

04.04.00 11:44

1594 Postings, 8830 Tage mothyRe: Spekulationssteuer - Pauschal 30% oder entsprechend einer Einkommensklasse?

Die Bank gibt keine Infos weiter an das Finanzamt, z.B. Kunde xyz hat Kursgewinne innerhalb Spekufrist reallisiert. Es ist eine freiwillige Angabe.
Noch - irgendwann wird sich da auch sicher ändern.
Und die Besteuerung, der Gewinn wird den Einkünften zugeschlagen.
Aber Verluste und Gewinne innerhalbe der Spekufrist könne miteinander verrrechnet werden. Auch die Speku. Gewinne/Verluste von zwei aufeinanderfolgenden Jahren, z.B 1999/ 2000, 2000/2001.
Gruß mothy  

04.04.00 13:09

93 Postings, 8842 Tage Dr. FeinfingerZocker sollten das beachten!

Bei aller Schadenfreude, die ich bei einigen "Propheten" des momentanen Kursverlaufes am Neuen Markt mit völligen Unverständnis sehe, sollte man eines nicht vergessen:
Entweder wir haben es hier mit Taschengeldzockern zu tun oder mit Steuerhinterziehern. Ich glaube kaum, dass sich Hans Eichel auch weiterhin ca. 90% der Steuereinnahmen aus nicht angegebenen Spekulationsgewinnen entgehen lässt. Die Anfragen von Steuerbehörden bei Discountbrokern werden mit Sicherheit weiter zunehmen. Ist ja auch gerecht: Entweder alle werden besteuert oder keiner.

Insofern fährt der langfristig orientierte Anleger schon aus steuerlichen Gründen besser. Mein Rat im Moment: Abwarten, auch wenn es schmerzlich ist zu sehen, wie die Gewinne in der Frühlingssonne dahinschmelzen. Ich glaube nicht ernsthaft, dass institutionelle Investoren massiv ihre Depots umschichten in Old Economy Werte. Mit denen ist doch kein Blumentopf zu gewinnen. Schon bald geht es wieder gen Norden am NM, vermutlich nicht mehr ganz so steil wie zu Jahresbeginn.

Good Trades an alle (besonders die gebeutelten Ehrlichen)

dr. feinfinger  

04.04.00 14:17

21 Postings, 8849 Tage Campus-ProfisRe: wenn die Steuerfahndung 3 x klingelt............

Wenn die Finanzbehörden (hier Steufa) einen Verdacht hegen, dann können entweder sofort die entsprechenden banken pp. angesprochen werden oder, es wird in netter Form der Zielperson klargemacht, das leugnen keinen Zweck hätte und eine kooperative Zusammenarbeit für alle das Beste wäre, er möge doch eine Freistellungserklärung vom Bankgeheimnis unterzeichnen und schon geht alles wie geschmiert.

Nach Tafelgeschäft und Luxemburg werden die hocheffizient arbeitenden Mitarbeiter der Steufa sich diesem Thema, über kurz oder lang, mit Sicherheit zuwenden.
Alle, die kein weiteres Einkommen haben, brauchen sich bis zu ca. 13.499,-- eh keine Sorgen zu machen, dieser Grundfreibetrag ist tax free.

 

04.04.00 14:20

386 Postings, 8811 Tage $4u+meWiderspruch beim FA einlegen, s. unter "Bestrafung" der Ehrlichen bei Ariva o.T.

04.04.00 14:22

54 Postings, 8857 Tage Fond_BrokerVerlust = Gewinn

Man sollte jetzt einen Wert mit Verlust verkaufen um diesen gegen einen oder mehrer Gewinne verrechnen zu können.

2-3 Tag später kauft man sich ein ähnliche (manche sagen auch man könnte die gleiche Aktie wiederkaufen) Aktie und schon hat man weniger Gewinn fürs Finanzamt gemacht.

Also doch was Verkaufen um Steuern zu sparen !

 

04.04.00 15:42

21 Postings, 8849 Tage Campus-ProfisRe: an Fond-Broker

Das mit dem VERKAUFEN und kurz danach ZURÜCKKAUFEN ist so eine Sache.
Das Finanzamt könnte u.U. auf die Idee kommen, hier einen Gestaltungsmißbrauch zu vermuten, insbesondere dann, wenn der gleich Titel, in der gleichen Stzückzahl und der gleichen Verwahrart geordert wird.
Das kann, muß aber nicht, zu der o.a. Annahme führen, so daß die Anerkennung der Verluste versagt wird!
Die Grundidee ist absolut richtig: Wer am spekulieren ist, muß jeden Titel, vor Ablauf der Spekufrist, auf möglich Verluste prüfen und handeln.
 

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