Steuerfrage ! mit der bitte um hilfe

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neuester Beitrag: 23.05.00 11:47
eröffnet am: 22.05.00 13:35 von: capitalism pu. Anzahl Beiträge: 11
neuester Beitrag: 23.05.00 11:47 von: Logain Leser gesamt: 3029
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22.05.00 13:35

200 Postings, 8894 Tage capitalism punkSteuerfrage ! mit der bitte um hilfe

folgender sachverhalt:

darf ich verluste aus aktienspekulationen, die ich im jahre 99 gekauft habe und im jahre 0o verkauft habe im jahre 00 steuermindernd geltend machen?

danke
capitalism punk  

22.05.00 13:46

252 Postings, 8954 Tage MisterXWenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres, dann lautet die Antwort: JA! o.T.

22.05.00 14:46

200 Postings, 8894 Tage capitalism punkRe: Steuerfrage ! mit der bitte um hilfe

danke mister x!

wie kriegst du es eigentlich immer mit, daß gerade ein arivianer einer steuerfrage hat? machst du abfragen?

ist aber auch egal, du bist da, wenn man dich braucht.
hoffe für dich, daß du von dem kursrutsch z.Z. nicht allzu stark betroffen bist.
grüße

capitalism punk  

22.05.00 14:52

517 Postings, 8750 Tage ViolaRe: Steuerfrage ! mit der bitte um hilfe

22.05.00 14:54

139 Postings, 8818 Tage splitterRe: Steuerfrage ! mit der bitte um hilfe

Bei insges. neg. Ergebnis in 2000 kannst Du auch einen Verlustvortrag/Nachtrag in 2001/2002 oder 1999 durchführen

Gruß

Splitter  

22.05.00 15:47

252 Postings, 8954 Tage MisterXAn capitalism punk! Wie ich das mitbekomme ist relativ einfach erklärt. Ich

bin regelmäßig (mehrmals am Tag) im Board am lesen und sollte jemand im Betreff: Steuerfrage stehen habe, lese ich kurz rein in wieweit ich helfen kann. Ansonsten halte ich mich bedeckt und reagiere nur bei Aktien die ich
kenne und zu denen ich etwas sagen kann. Zu meinem Depot, im ganzen bin ich zwar im Plus, doch es ist ein Rückgang von über 25 % zu verzeichnen. Na ja, ich habe halt 2 OS auf AOL und Sun Microsystems laufen und noch weiter US-Werte im Depot. Aber auf Regen folgt Sonnenschein und nächstes Jahr, wenn meine Spekulationsfrist abgelaufen ist, werde ich, jedenfalls die OS verkaufen und neu investieren. Bis dahin, werde ich auch weiterhin in Steuerfragen hilfreich zur Seite stehen, wenn jemand anfragt.
Gruß MisterX  

22.05.00 15:49

239 Postings, 8943 Tage LogainWenn wir gerade dabei sind ...

ich habe auch noch eine Steuerfrage :

kann ich mit mehreren Depots auch innerhalb der Spekulationsfrist fifo (first in first out) realisieren?

Beispiel : Ich kaufe xy-Aktien fuer 30 E in Depot a.
          Der Kurs faellt und ich kaufe 100 xy-Aktien a 20 E in Depot b.
          Der Kurs erholt sich und ich verkaufe die 100 xy-Aktien aus Depot a bei 31 E innerhalb der Spekulationsfrist.
          Welchen Betrag muss ich versteuern?

noch eine weitere Frage :

wie beurteilt der Fiskus An- und Verkauf der gleichen Aktie zur "Verlustsicherung"?

Beispiel : Ich bin kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist mit einer Aktie stark im Minus, von der ich fundamental ueberzeugt bin.
          Ich verkaufe sie zum Kassakurs an der Boerse A und kaufe sie am gleichen Tag ueber eine andere Bank ebenfalls zum Kassakurs an der Boerse A.
          Erkennt das Finanzamt die Verluste an?

Vielen Dank,

Logain    

22.05.00 17:24

252 Postings, 8954 Tage MisterXHi Logain! Hier sind meine Ausführungen zu Deinen Fragen.

Zu Deinem ersten Beispiel:
Die 100 Aktien müssen aus Depot b verkauft werden (da sie dort eingekauft wurden). Hinsichtlich der Aktien die verkauft werden gilt grundsätzlich zuerst die FiFo-Methode (in Deinem Beispiel ausgeschlossen, da nur eine Position gekauft und verkauft wurde). Hinsichtlich der Bewertung der Aktien, die innerhalb der Frist veräußert werden, gilt der Durchschnitt. Folglich muß Du 1.100 € (100 x 11,00 €) versteuern.

Zu Deinem zweiten Beispiel:
Ich praktiziere es in etwa so, wie Du es machen willst und berücksichtige meine Verluste bei der Ermittlung des Gesamtgewinnes. Manche sind der Meinung, hier liegt ein Fall des § 42 AO (Mißbrauch der Vertragsgestaltung) vor. Ich sehe es etwas anders, denn wenn ich Gewinne realisiere und anschließend wieder kaufe, bin ich auch in der Spekulationsberechnung drin. Also kann es bei Verlusten nicht anders sein.

Suche im Board unter meiner ID (MisterX), da ich zu beiden Themen schon desöfteren Ausführungen getätigt habe.

1. Beispiel:
http://195.88.176.110/cgi-bin/f_anz.pl?board=gesamt&nr=8989&334

2. Beispiel
http://195.88.176.110/cgi-bin/f_anz.pl?board=gesamt&nr=13645&205


Gruß MisterX
 

23.05.00 07:09

239 Postings, 8943 Tage LogainHallo Mister X, leider habe ich mich im 1. Beispiel unklar ausgedrueckt:

ich habe nicht erwaehnt, dass ich in Depot a ebenfalls 100 Aktien habe und ebenfalls noch in der Spekulationsfrist bin. Wenn ich beide Kaeufe in einem Depot getaetigt haette, muessten, wie Du in Deinem Link erlaeuterst, der Durchschnittskaufpreis gebildet (25 E) und dementsprechend 600 E versteuert werden. Gerade das moechte ich ja vermeiden indem ich die Aktien auf verschiedene Depots verteile. Meiner Meinung nach muesste ich bei Verkauf der 100 Aktien aus Depot a nur 100 E versteuern (falls damit insgesamt die Freigrenze von 999 DM ueberschritten wuerde). Die Frage ist, ob das Finanzamt die Aufteilung auf mehrere Depots anerkennt, oder grundsaetzlich Depots einer Person zusammenfasst.

Viele Gruesse,

Logain  

23.05.00 09:00

252 Postings, 8954 Tage MisterXHi Logain! Der Durchschnittswert wird für ein Sammeldepot ermittelt.

Da Du zwei verschiedene Depot's hast, verkaufe die Aktien aus Depot a (Gewinn 100 x 1,00) und behalte Depot b. Wie gesagt, meiner Meinung nach, ist hier der Durchschnittswert nicht zu ermitteln, da genau die Anschaffungskosten bestimmt werden können. Im übrigen, ich mache es genauso.
Um Deine Frage zu beantworten: Eine Rechtsprechung über die Aufteilung auf mehrere Depots gibt es noch nicht. Nach den bisherigen Urteilen ist aber zu vermuten (auch logisch), daß Depots nicht zusammengefaßt werden, wenn sie klar trennbar sind (z.b. verschiedene Depotnummer).
Ich hoffe, daß hilft Dir weiter.

Gruß MisterX  

23.05.00 11:47

239 Postings, 8943 Tage LogainVielen Dank MisterX! o.T.

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