Hier noch eine WO news.
Interessant insbesondere der vorletzte Absatz. Der Anzeigende scheint ein in Unfrieden geschiedener ehemaliger Mitarbeiter zu sein.
Es erscheint mir immer unglaublicher, mit welcher Unverhältnismässigkeit und Gespürlosigkeit die Ermittlungsbehörden vorgingen/vorgehen. Wenn das wirklich so einfach ist, den ehemaligen Arbeitgeber unberechtigt in Verruf zu bringen, ohne dass die ermittelnden Behörden Vorprüfungen (Plausibilität der Vorwürfe, allein die Stückzahl konnte nicht stimmen) durchführen, dann Gute Nacht !
Grüße K1 ==========
Foris: Der Witz des Jahres ... – WKN mit Kundenorderzahl verwechselt – Bundesaufsichtsamt schlief
von Redaktion WO [WO] 23.06.00 18:48:40 betrifft Aktie: FORIS AG 1155947
Soeben folgte eine aktuelle Ad hoc der Foris AG (WKN 576 350) ...weiter. Der Vorwurf des verbotenen Insiderhandels und des Kursbetrugs erwies sich als falsch. Bei der Kölner Stadtsparkasse war irrtümlicherweise bei einer Kundenorder die WKN-Nummer als Stückzahl eingegeben worden. Diese Großorder wurde dem Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel gemeldet. Allerdings hat die Bank den Fehler unmittelbar danach erkannt und dies auch dem Amt per Stornomitteilung gemeldet. Gegenüber wallstreet:online sagte der Vorstand Dr. Christian Rollmann, dass hier der Fehler liege. Das Bundesamt habe anhand der Stornomitteilung nicht gehandelt. Dies müsse noch geklärt werden.
Die Vorstände und der Aufsichtsratvorsitzende konnten heute durch die Bestätigung ihrer Depotbanken nachweisen, dass sie seit der Erstnotiz an Neuen Markt weder Aktien zugekauft noch Aktien verkauft haben.
Die bereits mehrmals erwähnte Privatanzeige beruht auf einen ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft. Dieser sei mit dem Unternehmen nicht in Frieden auseinander gegangen, es habe Probleme mit der Abfindung gegeben. Er wirft der Foris AG vor, in der am 12. Januar publizierten Ad hoc-Mitteilung die Anzahl der abgeschlossenen Verträge manipuliert zu haben. Diese Zahlen würden nicht der Wahrheit entsprechen. Aber auch dieser Vorwurf werde sich laut Herrn Rollmann nach Einsichtsnahme in die Akten und Befragung der Wirtschaftsprüfer als falsch erweisen.
Gegenüber wallstreet:online zeigte sich Herr Rollmann verwundert, wie es zu solch einer Panne beim Aufsichtsamt kommen konnten. Der Kursverlauf an den nächsten Handelstagen würde herausstellen, ob Foris auf Schadensersatz klagen wird. Nähere Hintergründe zur Foris-Kapriole können Sie auch in unserem Thema des Tages nachlesen. ...weiter |