Allg. Börsenstandardfragen und Antworten

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neuester Beitrag: 15.06.00 13:51
eröffnet am: 15.06.00 13:22 von: Mr.Fresh Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 15.06.00 13:51 von: Mr.Fresh Leser gesamt: 2188
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15.06.00 13:22

2521 Postings, 8784 Tage Mr.FreshAllg. Börsenstandardfragen und Antworten

An alle, die mit der Materie definitiv vertraut sind und die, die es sein wollen!
Ich habe einige Fragen und hoffe, daß diese hier Sachkundig beantwortet werden können.
Mir sind diese Fragen deshalb so wichtig, weil deren Beantwortung sowohl für die Aktienauswahl als auch zur Erklärung gewisser Phänomene wesentlich ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sowohl Fragen als auch Antworten vergleichbarer Tiefe jenseits von BId/Ask, Realtime und Förtsch hier behandelt werden.

1) Verkaufen VC-Geber ihre Anteile wirklich über die Börse, oder haben sie auch andere Wege, diese beispielsweise bei interessierten Institutionellen direkt zu platzieren?
2) Ist es grundsätzlich möglich, daß ein Unternehmen Aktien aus einer (vielleicht bereits genehmigten) Kapitalerhöhung auf den Markt bringt, ohne Ausgleich der Altaktionäre z.Bsp. durch Bezugsrechte?
3) Sind in D nun Leerverkäufe erlaubt und möglich oder nicht?

So, das ist es erstmal
Gruß  

15.06.00 13:32

21 Postings, 8706 Tage CharonJr.Hmm, mal sehen ...

1) Ich wüßte nicht was dagegen steht, daß VC-Geber ihre Anteile nicht auch außerbörslich verkaufen sollten. Da es aber bei einer Emission über die Börse im Durchschnitt wahrscheinlich höhere Preise geben dürfte als bei außerbörslichen Verkäufen an Institutionelle Anleger, versuchen sie sicherlich den Großteil über die Börse zu plazieren.

2) Ja, der Ausschluß von Bezugsrechten ist grundsätzlich möglich.

3) Im Moment sind die Leerverkäufe glaube ich grundsätzlich immer noch nicht erlaubt. So bewegt sich auch das Daytrading immer noch in einer "Grauzone", weil die Werte die dort taggleich wieder verkauft werden noch nicht tatsächlich im Depot des Verkäufers eingebucht waren. Ich weiß aber nicht, inwieweit sich Banken tatsächlich auf Leerverkäufe einlassen, aber solange nicht Rechtssicherheit besteht, wird sich sicherlich keine deutsche Großbank  auf Leerverkäufe einlassen.

Macht's gut ...

CharonJr.  

15.06.00 13:39

2521 Postings, 8784 Tage Mr.FreshRe: Allg. Börsenstandardfragen und Antworten

1) Dann gibt es also außerbörslichen Handel, obwohl die Aktie bereits an der Börse notiert ist?
2) Dann werden doch aber Altaktionäre durch Kursverwässerung benachteiligt.
Gewinn gesamt / höhere Aktienzahl
3) Habe widerum gehört, daß institutionelle eben doch Leerverkäufe tätigen dürfen
Gruß  

15.06.00 13:49

21 Postings, 8706 Tage CharonJr.Re: Allg. Börsenstandardfragen und Antworten

1) Ja, z.B. wurden bei PSI Aktien aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm außerbörslich umplaziert.

2) Ja, aber wenn ich mich richtig erinnere stimmen die Aktionäre bei der Genehmigung von Kapital dem Ausschluß von Bezugsrechten separat zu (wenn es eine Kapitalerhöhung unter Ausschluß von Bezugsrechten geben soll). Da solches genehmigtes Kapital oft auch zum "Kaufen" eines anderen Unternehmens benutzt wird, kann es durchaus im Interesse der Altaktionäre liegen, dem Ausschluß der Bezugsrechte zuzustimmen.

3) Kann/sollte stimmen, ich ging bei meiner Antwort von Privatanlegern aus. Als Institutioneller solltest Du keine Probleme damit haben.
Wenn ich mich richtig erinnere basiert das Verbot von Leerverkäufen aus dem BGB.

Macht's gut ...

CharonJr.
 

15.06.00 13:51

2521 Postings, 8784 Tage Mr.FreshDanke erstmal o.T.

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