Hallo,
ich freue mich heute (Samstag) wieder auf Eure Seiten schauen zu können. Nur vermisse ich jegliche Aktualisierung des Orderberichtes. Wäre es nicht von Vorteil wenn Ihre Kunden erfahren würden ob zugeteilt wurde damit, zum Beispiel, Bankangelegenheiten rechtzeitig geregelt würden ?
Sie werden sicher die aufgebrachten Reaktionen mit- bekommen haben die in diversen Foren aufliefen. Ich habe sehr wohl den unqualifizierten Beitrag hierzu eines Ihrer Mitarbeiter aus der IR-Abteilung gelesen.
Serverausfälle und Hackerattacken kommen vor. Diese aber dann zu vertuschen und auch noch mit Strafverfolgung zu drohen weil einige hilflose Kunden das ausdrücken was sich dem ersten Anschein nach auch anbietet und sich an das Bundesaufsicht wenden wollen ist schier unhaltbar.
Um eines festzustellen:
Sie erhielten von uns Daten wie Kontoverbindung zusammen mit einem Abbuchungsauftrag. Ist es nicht möglich, das diese Daten unrechtmässig auch von Dritten zur Abbuchung genutzt werden könnten? Wenn Hacker schon an die Lieferungsdateien herankommen konnten ?
Sie haben die Verpflichtung Ihre Daten mehrfach zu Spiegeln und regelmässig Backups durchzuführen. Wie kann Ihr Mitarbeiter in einer einzigen Mail behaupten dass zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf relevante Daten bestand um ein paar Zeilen weiter die , ich betone, entwendeten Lieferungsdateien zu beklagen. Entwendet ! Dies schliesst für mich eine Löschung nicht aus. So wie es für Ihre Kunden aussieht sind die Daten wohl gelöscht. Wäre dem nicht so bestünde weiterhin Erklärungsbedarf weshalb die Daten dann im Orderbericht nicht zu unserer Verfügung stehen !
Ich fordere Sie auf Ihre Kunden zumindest per Email von einer evtl. Zuteilung zu unterrichten. Sollten Sie, auf Grund dieser Nachricht, an einer Strafverfolgung meiner Person interessiert sein, informieren Sie mich bitte rechtzeitig damit ich einen Anwalt beauftragen kann.
Im Anhang die IR-Mail die einige von uns erreichte:
>Entgegen von heute im Internet verbreiteten Behauptungen bestand >bei net.IPO zu keinem Zeitpunkt eine unberechtigte >Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbanken, welche die >vertraulichen Daten der net.IPO-Kunden enthalten. >Die Gesellschaft erwägt die Erstattung von Strafanzeige gegen >die jeweiligen Personen, sofern weiterhin entsprechende >Behauptungen verbreitet werden. >Am 17.03.2000 kam es während eines wenige Minuten dauernden >Übermittlungsvorganges zu einer unberechtigten >Zugriffsmöglichkeit auf ein offiziell nicht zugängliches >Rechner-system. Durch unauthorisierten Zugriff entwendeten noch >nicht identifizierte Personen die Lieferungsdateien aus einer >laufenden Emission. Diese Datei war zur Übermittlung der >Datensätze an die jeweiligen Banken bestimmt. Den betreffenden >Kunden entstand dadurch kein persönlicher oder wirtschaftlicher >Schaden. Zu keinem Zeitpunkt bestand Zugriff auf Daten, die auf >eine Unsicherheit im net.IPO-System schließen lassen. >Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber die >Ausspähung und unbefugte Weitergabe von Daten unter Strafe >stellt ( 202a StGB, 43 Bundesdatenschutzgesetz).
>net.IPO AG >Investor Relations
Im Vertrauen auf eine baldige Lösung Ihrerseits verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen |