Da die Bundesehr die "Impfpflicht" für Bundeswehrangehörige jetzt nicht mehr aufrecht halten kann und dem Kläger sozusagen unterlegen sind, wollen die Anwälte jetzt mit dem Recht des Klägers auf umfassende Aufklärung auch die Entscheidungen in der Vergangenheit beurteilen lassen.
Dazu muss sich dann das Bundesverwaltungsgericht mit dem Hergang, den Unterlagen und den Entscheidungen hin zu dieser Impfpflicht befassen.
Jetzt kann es sein, dass diese "Bombe" zurück in die Vergangenheit platzt und politischer Zündstoff wird.
Das kann noch sehr spannend werden. |