Den fraglichen Tatbestand hast du ja selbst einer Beantwortung zugeführt,auch wenn du zugleich davon abgesehen hast.Wer könnte es besser wissen als der Brandstifter selbst,wo die zu bekämpfenden Brandherde liegen?- Hätte man den Brandstifter entkommen lassen oder gar ins Gefängnis gesteckt,wäre die "Rettung" ungleich schwieriger vonstatten gegangen.Es war also genau das Richtige ,den Brandstifter festzuhalten und in die Pflicht zu nehmen.(Anders war es bei der HRE,dort wurde nicht mit Brandflaschen gearbeitet,sondern das Unternehmen wurde durch einen Funke(n)-regen in Brand gesetzt,und der Verantwortliche leidet spätestens seit diesem Ereignis unter unheilbarem Gedächtnisschwund.Der gehört durchaus in die Anstalt,aber nicht in die Straf-. |