• „MERKEL war es, die mit ihrer Grenzöffnung im September 2015 die folgenschwere deutsche Migrationskrise losgetreten hat! Und die seither hunderttausendfachen Rechtsbruch nicht nur duldet, sondern aktiv betreibt: Verletzungen des §16a GG (Asyl), des Dublin-Abkommens, der Einreisebestimmungen nach Deutschland etc."
- ERGÄNZUNG
STGB § 96 Einschleusen von Ausländern
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt
Viele deutsche Jura-Studenten, -so war im TV zu sehen-, "unterstützen" Asylbewerber bei deren Angaben ! Ob diese "Unterstüttzung" der Studenten sich darauf konzentriert, die Asylbewerber sollen "die Wahrheit und nichts als die Wahrheit" sagen/angeben oder diesen genau das vorbeten, was nötig ist, um keine Ablehnung zu erfahren ?????
Hier trifft folgendes zu : Ist hoffentlich den Jura-Studenten bekannt:
§ 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen, um seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zu ermöglichen.
sowie das Asylrecht allgemein:
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:
• Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16 a Abs. 2 GG). • Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16 a Abs. 3 GG). • Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16 a Abs. 4 GG). • Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen (EU) für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.
(=EU-Eintrittsland)
Und bei diesen vielen eigenen Rechtsbrüchen, -weder v. Opposition,Justizminister, Bundesstaats-anwälten u. deren vorliegenden, hunderten Strafanzeige, BVerG etc. juristisch begegnet-, haben Regierung u. Opposition doch tatsächlich die Unverschämtheit von Deutschland als einem (zu bewahrenden) "Rechtsstaat" zu sprechen ? Die Bürger haben Anspruch auf einen Regierungschef welcher nicht mit freundlichem Gesicht, "gutem Herzen", Hoffnung und Zuversicht auf ein Gelingen und gegenüber selbst erzeugten massiven Ängsten der Bevölkerung regiert, sondern mit Wissen, Verstand, planend und vorausschauend und viele weitere Risiken wie Religionskonflikte, große kulturelle Probleme, Probleme beim Zusammenleben und den Verhaltensweisen gegenüber Behördenangestellten, Grenzschützern, Polizei, Helfern in Heimen und nicht zu vergessen bei Flüchtlingen aus Hochrisikoländern bzgl. evtl. MIT eingeschleppter hjochrisiko behafteter Seuchen, VORHER bedenkt und nicht NACHHER nicht mehr bewältigt bekommt !
Eines der wichtigsten Dinge hat Merkel ebenso total vernachlässigt u. unterschätzt, und zwar die SPALTUNG der eigenen Bevölkerung welche kaum mehr rückabgewickelt werden kann, welche bis in Familien, Freundschaften, Verwandschaften, Nachbarschaften, Bekanntschaften, Parteien, Vereine u.v.a.m. hinein reicht und ausschließlich Merkel zu verantworten hat ! Und genau diese Spaltung wirft Merkel ausgerechnet der AFD zu ? |