..nach dem Debakel an den Flughäfen hin oder her. Der Abschlag war sicherlich berechtigt und Strafe genug...
Habe den Rücksetzer zu einem ersten Nachkaufen genutzt. ,
Zu etwaigen Schadensersatzforderungen: Der springende Punkt dürfte für viele CrowdStrike-Kunden schlicht der folgende Passus aus deren Terms und Conditions sein, der den Einsatz der Falcon-Software regelt (Andreas hat mich per Mail darauf aufmerksam gemacht, danke dafür). Unter Punkt 8.6 findet sich folgender Haftungsausschluss: "WEDER DIE ANGEBOTE NOCH DIE CROWDSTRIKE-TOOLS SIND FÜR DEN BETRIEB VON FLUGZEUGNAVIGATION, NUKLEARANLAGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, WAFFENSYSTEMEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN LEBENSERHALTENDEN SYSTEMEN, FLUGVERKEHRSKONTROLLE ODER ANWENDUNGEN ODER ANLAGEN BESTIMMT, BEI DENEN EIN AUSFALL ZU TOD, SCHWEREN KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SACHSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE."
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