Hi, nun mal zum Wochenende ganz ruhig bleiben! Zum steuerlichen Aspekt: Bei einer wertlosen Ausbuchung besteht keine Anspruch auf Anrechnung mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften. Nun bewege ich mich auf dünnes Eis: 1. Die Veröffentlichungen über die bevorstehende wertlose Ausbuchung stammen von Ambac selbst. Dafür habe man auch die richterliche Bestätigung. 2. Diese Ausbuchung wird lt. Ambac im Fall einer Reorganisation des Unternehmens erfolgen. Bis hier alles klar – jeder müsste jetzt zu welchen Preis auch immer verkaufen. 3. 1. Der Abgabedruck ist von der Menge her bei sinkenden Kursen gering. 4. 2. Wer bestimmt denn, dass bei nunmehr erfolgreichem Geschäft (nächste Woche wissen wir mehr, wenn die Quartalszahlen für das 2. Quartal vorliegen) überhaupt eine Reorganisation notwendig wird, um die Gläubiger zu befriedigen?. 5. 3. Amtliche Veröffentlichungen über die Entscheidung des Gerichts sind mir bisher nicht bekannt, ob a) Reorganisation mit Ausbuchung oder b) Entlassung des Unternehmens aus chapter 11(wegen erfolgversprechender wirtschaftlichen Entwicklung). 6. 4. Warum wiederholt Ambac gerade jetzt diese Drohung, die ja bereits seit März erhoben worden ist unmittelbar vor Veröffentlichung der Quartalszahlen am 9.8.). Bei „schlechten“ Zahlen könnte Ambac doch viel überzeugender auf den Zwang der Reorganisation und damit der Ausbuchung argumentieren. Eine eigene Handlungsstrategie muss jetzt jeder für seine Bedürfnisse und Belastbarkeit seiner Psyche entwickeln. Meine Erfahrungen mit einem anderen US-Finanzpapier (WaMu), das immer wieder als wertlos auszubuchen angesagt war, beweisen mir, das Ding Ambac ist noch nicht zu Ende. Bei WaMu gab es trotz einer Umorganisation keine wertlose Ausbuchung kraft Richterspruch. MfG |