Endlich mal ein mutiges und richtiges Wort zu diesem Thema. Gratulation an die Raiffeisenbanker.
06.07.00 ÖSTERREICH: KLARE SPIELREGELN GEFORDERT. Ein verpflichtender Kodex soll in Zukunft für mehr Transparenz bei Neuemissionen in Wien sorgen. WIEN (kor). Aufgrund des wachsenden Unmuts bei Privataktionären über die Vorgangsweise bei Zuteilungen von Neuemissionen an der Wiener Börse fordert die Raiffeisen Landesbank NÖ/Wien einen verpflichtenden Kodex für alle Emissionsbanken. "Künftig sollen vor jeder Emission die Spielregeln klar und transparent auf den Tisch gelegt werden", sagt Gerhard Rehor, Chef der Gruppe Treasury und Veranlagungen. Dazu gehöre etwa die Bekanntgabe der Zuteilungsart, etwa durch eine Verlosung der Stücke, oder auch die Offenlegung des Prozentsatzes, der für Kleinaktionäre bestimmt sei. Somit wüßten Privatanleger im vorhinein, was auf sie zukäme, fügt Rehor hinzu. Derzeit warte man noch die Reaktion des Wiener-Börse-Vorstands ab. "Aber angesichts der zahlreich anstehenden Privatisierungen kann ein Kodex nur im Sinne des Finanzplatzes Wiens sein." In einer Diskussionsrunde mit der Wiener Börse könnten die Emissionsbanken dabei einen konkreten Entwurf ausarbeiten, meint Rehor weiters. Sollten sich internationale Investmentbanken in Zukunft bei weiteren Emissionen beteiligen, "wird etwa die ÖIAG bei der Privatisierung ihrer Anteile sicherlich diese entsprechend zu der Einhaltung des Kodex verpflichten". Als Vorbild für den Kodex diene ein in Deutschland per 1. Juli in Kraft getretenes Regelwerk. "Wie die Regeln in Österreich ausschauen werden, wird sich in den Diskussionsrunden ergeben", meint Rehor. Anleger könnten jedenfalls mit dem Kodex von einer fairen Vorgangsweise ausgehen, Emittenten würden sich die Verstimmung von Kleinaktionären ersparen. DIE PRESSE 06/07/2000
06.07.00 ÖSTERREICH: BEI EMISSION NEUER AKTIEN WIRD MEHR TRANSPARENZ GEFORDERT
RLB NÖ-Wien: Freiwilliger Kodex der Emissionshäuser für Zuteilung von Aktien nötig
Die Emission neuer Aktien hat bei Anlegern in den vergangenen Monaten oft das Gefühl hinterlassen, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Unmut und Aufregung waren die Folge, wie etwa beim Börsegang des Internet-Wettanbieters BETandWIN.com im März. Friedrich B. etwa hatte 500 Aktien gezeichnet und 55 Stück zugeteilt bekommen. Sein Freund, der ebenfalls 500 Stück haben wollte, ging ganz leer aus. Der Unterschied: Ersterer war Kunde der Erste Bank, die das Konsortium dieses Börsegangs anführte und daher auch vorzugsweise ihre Kunden bediente. Zweiterer war Kunde der Bank Austria, die gar keine Aktien erhielt. Der Raiffeisen-Sektor - die RZB war ebenfalls im Konsortium - bekam insgesamt 150.000 der zur Verfügung stehenden vier Millionen Aktien und ließ das Los entscheiden.
"Die Kunden haben wenig bis kein Verständnis, wenn sie keine Aktien bekommen. Vor allem dann nicht, wenn die Zuteilung nicht nachvollziehbar ist", meint Gerhard Rehor, der neu bestellte Leiter der Geschäftsgruppe Treasury und Veranlagungsprodukte in der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien. Die RLB fordert daher die heimischen Emissionsbanken (die RLB selber emittiert keine Aktien) auf, einen freiwilligen Kodex zu erstellen. Danach sollte schon vor einer Emission feststehen, nach welchem Verfahren (Beispiele siehe "Verfahren") die Aktien im Falle einer Überzeichnung aufgeteilt werden und wie viel überhaupt Kleinanlegern zugestanden wird. Als Muster schlägt Rehor die deutschen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger" vor, die seit 1. Juli in Kraft sind.
Die RLB hat diese Idee nun "an die Börse herangetragen" (Rehor) und wünscht sich, dass diese die Banken zu einer gemeinsamen Regelung bewegen kann. "Wir begrüßen das voll, das ist Wasser auf unseren Mühlen", so die Reaktion von Börse-Vorstand Stefan Zapotocky. Die Börse werde sich in Gesprächen mit den Banken bemühen, "Umgangsformen" für Emissionen zu erreichen.
Kleinanleger werden durch einen Kodex zwar nicht mehr Aktien als bisher zugeteilt bekommen. Zumindest sollten sie aber vor Zeichnungsbeginn wissen, bei welcher Bank sie welche Chancen haben.
Verfahren bei Überzeichnung
Wenn Aktienemissionen überzeichnet sind (d. h. die Nachfrage übersteigt das Angebot), können die Papiere nach unterschiedlichen Verfahren zugeteilt werden.
Die zur Verfügung stehenden Aktien können auf alle „Besteller" nach einer bestimmten Quote aufgeteilt werden. Jeder Kunde bekommt dann einen bestimmten Prozentsatz seiner Order.
Die Quoten-Regelung kann auch gestaffelt werden. Kaufwillige, die eine Order einer bestimmten Größenordnung abgegeben haben, bekommen einen anderen Prozentsatz als jene mit einer anderen Ordergröße.
First-in-first-serve-Prinzip: Nach der zeitlichen Reihenfolge der Ordereingänge wird zugeteilt, solange der Vorrat reicht.
Mittels Los werden jene Kunden „gezogen", die ihre Kaufaufträge ganz oder teilweise erfüllt bekommen. KURIER 06/07/2000
|