sehe ich nicht kritisch:
Die BaFin hat am 10. Januar 2017 gegen die Wild Bunch AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro angedroht. Die Wild Bunch AG hatte gegen die Vorschriften der §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. |