Wer sich den "Rücken freihalten will" , legt sich nicht fest, sondern sagt nur, was nicht geht. Was geht, verschweigt er. So kann er später auf eine "nur kleine" Aussage zurück ziehen. Die Juristen machen es in ihren Urteilen in aller Regelgenau so, sie urteilen über den konkreten Fall (anders in Gutachten).
Der Gesetzgeber ist da in ungleich schwierigerer Situation, sowohl der EU-Gesetzgeber als auch der nationale Gesetzgeber beide müssen Werte festlegen. Machen sie das nicht, sondern nur abstrakte Vorgaben wie "Einrichtung zur Schonung des Motors", bastelt gleich ein Hersteller ein Thermofenster, nennt es "Logikschaltung, -regelung o.ä. und zieht sich schwer angreifbar aus der Affäre, weil abstrakte Rechtsbegriffe auslegungsfähig (im Extermfall: jeder wie er will) und auslegungsbedürftig sind. |