Am 30. Mai 2025 reichte Plug Power Inc. (das „Unternehmen“) seine vorläufige Vollmachtserklärung ein, die zwei wichtige Vorschläge enthält, um deren Unterstützung die Aktionäre gebeten werden. Vorschlag 2 beantragt die Genehmigung zur Erhöhung der Anzahl unserer genehmigten Aktien. Vorschlag 3 beantragt die Genehmigung, unserem Vorstand die Durchführung eines umgekehrten Aktiensplits zu gestatten, jedoch nur bei Bedarf. Sollten unsere Aktionäre Vorschlag 2 nicht genehmigen, verfügen wir möglicherweise nicht über die zusätzlichen Aktien, die wir zur Unterstützung des Geschäfts des Unternehmens benötigen. Aktien sind für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung – sei es bei der Kapitalbeschaffung, der Unterstützung von Partnerschaften, der Ausgabe von Eigenkapital an Mitarbeiter oder der Verfolgung strategischer Initiativen. Ohne eine Erhöhung der Anzahl genehmigter Stammaktien könnten wir in unserer Fähigkeit eingeschränkt sein, laufenden Bedarf zu decken und Chancen zu verfolgen, die langfristiges Wachstum unterstützen. Dies könnte sich negativ auf unsere finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken und unsere Flexibilität für die Zukunft einschränken.
Wir empfehlen unseren Aktionären dringend, sowohl für Vorschlag 2 als auch für Vorschlag 3 zu stimmen. Die Erhöhung unserer genehmigten Aktien durch Vorschlag 2 ist der einfachste Weg, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über die notwendigen Instrumente zur Umsetzung seiner Strategie verfügt. Sollte Vorschlag 2 angenommen werden, werden wir keinen umgekehrten Aktiensplit durchführen, um die Anzahl unserer genehmigten Aktien zu erhöhen. Vorschlag 3 gibt dem Vorstand die optionale Befugnis, einen umgekehrten Aktiensplit durchzuführen – jedoch nur, wenn dies erforderlich ist und nur, wenn Vorschlag 2 nicht angenommen wird.
Wichtig ist auch, die Unterschiede bei den Abstimmungsschwellen zwischen den beiden Vorschlägen zu verstehen. Vorschlag 2 erfordert die Zustimmung der Mehrheit aller stimmberechtigten Aktien. Vorschlag 3 hingegen kann angenommen werden, wenn – vorausgesetzt, wir erreichen die Beschlussfähigkeit und nutzen unsere Blankoscheck-Befugnis zur Teilnahme an der Abstimmung – eine Mehrheit der auf der Hauptversammlung anwesenden oder durch Bevollmächtigte vertretenen Aktien für den Vorschlag stimmt. Das bedeutet, dass Vorschlag 3 auch dann noch angenommen werden könnte, wenn Vorschlag 2 scheitert. Deshalb ist es wichtig, über beide Vorschläge abzustimmen und für sie zu stimmen .
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass rund 40 % der Plug Power-Aktien derzeit verliehen sind. Dies kann sich negativ auf das Stimmrecht und die Aktienperformance auswirken. Sollten Ihre Aktien verliehen sein, bitten wir Sie, diese bis zum 9. Juni, dem Stichtag, zurückzufordern, damit Sie auf der bevorstehenden Jahreshauptversammlung Ihre Stimme abgeben können.
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie für Ihre Aktien Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wie viele Aktien Sie besitzen.
Die vollständige Nachricht finden Sie in den Informationen zu Schedule 14A, die am 2. Juni 2025 bei der Securities and Exchange Commission (der „Kommission“) unter https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1093691/...6888d1_defa14a.htm eingereicht wurden . |