Neueintragungen 12.07.2013 Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. (Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung, Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mann Beteiligungsverwaltung GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 717348), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hasdenteufel, Ralf, Karlsruhe, *12.01.1966; Schmechel, Ralf, Malsch, *18.08.1958. https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=11342500
Veränderungen 15.08.2013 Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2013 aus ihrem Vermögen den gesamten Holdingbetrieb auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 705059) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. https://www.unternehmensregister.de/ureg/...wDocument&id=11446823 |