Es besitzen mehr als 1 Aufsichtsratmitglied Aktien und demnach auch BZR, wo sind die restlichen Meldungen nach deiner Logik? Wieso sollte auch nur der Besitz meldungspflichtig sein, davon ist auszugehen, mich als Aktionär würde es nur interessieren, wenn jemand weitere BZR über seinen anspruchsrelevanten BZR hinzukauft oder diese veräußert oder er ggf. seine BZR in Anspruch nimmt. Der alleinige Besitz seiner BZR interessiert doch nicht die Bohne, weil es de facto so sein muss! |