Ich habe auch heute auf meine Mail eine andere Antwort der BaFin erhalten, die sich nicht allzu sehr nach Standard-Antwort anhört. Meine Mail bezog sich auf den Kurssturz nach der Al-Alam Nachricht. In der Mail habe ich versucht darzulegen, wie in meinen Augen Marktmanipulation seitens der Leerverkäufer betrieben wird.
Hier die Antwort der BaFin:
"Sehr geehrter Herr XXX,
für Ihr Schreiben vom 19.05.2020 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen XXX vergeben.
Die BaFin wird Ihren Hinweis auf die Tatbestände des Insiderhandels und/oder der Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung prüfen. Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit, d.h. die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.
Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.
Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein oder Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
WA 24 Marktmissbrauchsanalyse"
Zum Nachvollziehen meine damalige Mail:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Sorge blicke ich auf die aktuellen Geschehnisse rund um den DAX-Konzern Wirecard und möchte ihnen daher darlegen, inwiefern hier Marktmanipulation durch Aktionen der Leerverkäufer betrieben wird. Da Sie bereits über die Vorkommnisse, welche durch den Sonderprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Wirecard AG hervorgerufen wurden, informiert sind, werde ich diese nicht in meine Ausführungen miteinbeziehen, sondern lediglich auf die in meiner Sicht marktmanipulativen Aktion am 15.05.20 eingehen:
Am 15.05.20 verbreitete der Wirecard-kritische Blog „mcamathematik“ auf der Social-Media Plattform Twitter die Nachricht, dass „Al Alam“, ein TPA-Partner Wirecards in Dubai, geschlossen wird (Quelle: https://twitter.com/mcamathematik/status/1261278078338240512).
Daraufhin brach der Aktienkurs teilweise um mehr als 13% auf 72,70 € ein. Auffällig hierbei ist, dass gleichzeitig große Mengen an Aktien zum Verkauf angeboten wurden. Dies ist auf die Erhöhung der Short-Positionen drei großer Leerverkäufer zurückzuführen. Die Leerverkäufer Samlyn Capital, Coatue Managment und Greenvale Capital haben an diesem Tag ihre Netto-Leerverkaufspositionen aufgestockt. Dies geht aus den Meldungen des Bundesanzeigers hervor (Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...earch_param.currentpage=1). Durch das am 18.05.20 veröffentlichte Statement seitens Wirecard wird klar, dass es sich bei der Schließung des TPA Partners „Al Aman“ um einen unauffälligen Vorgang handelt.
Zitat Wirecard:
„Die Wirecard AG ist überzeugt, dass es sich bei der am 11. Mai 2020 durch Al Alam öffentlich angezeigten Veränderung der Unternehmensstruktur um einen unauffälligen Vorgang handelt. Im Rahmen von Gesprächen bei einem Ortstermin im März 2020 in den Geschäftsräumen des Unternehmens in Dubai mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Al Alam Solution Provider FZ LLC und in Anwesenheit von Mitgliedern des Sonderuntersuchungsteams der KPMG wurde dargelegt, dass das Unternehmen aufgrund von negativen Pressemeldungen ein Rebranding durchführt und den Unternehmenssitz innerhalb von Dubai verlegt habe. Die neufirmierte Gesellschaft verfüge über eine Lizenz und unterliege der Regulation durch die Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Wirecard und Al Alam besteht seit 2013. Wirecard geht von einer künftig unveränderten Eigentümerstruktur aus.“
Quelle: https://www.wirecard.com/de/transparenz
Somit ist eindeutig dargelegt, dass durch manipulative Aussagen und das zeitgleiche massive Verkaufen von Aktien (Erhöhen der Leerverkaufspositionen), der Aktienkurs gedrückt wird.
Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um Marktmanipulation, welche so nicht zu dulden ist. Daher fordere ich von Ihnen eine zeitnahe Prüfung der Vorkommnisse vom Freitag, dem 15.05.20, rund um die Leerverkaufssituation bezüglich der Aktie des Wirecard-Konzerns.
Zum Schutz der Anleger halte ich ein befristetes Leerverkaufsverbot für angemessen.
Mit freundlichen Grüßen XXX" |