Die meisten Anleger waren so schlau und haben zum ÜbernahmeKurs von 6,25€ nicht abgegeben:
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Während der Annahmefrist vom 12. Dezember 2003 bis zum 9. Januar 2004, 24.00 Uhr (MEZ) und bis zum 13. Januar 2004, 18.00 Uhr, ist das Pflichtangebot (Barangebot) der H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin, an die freien Aktionäre der Berliner Effektengesellschaft AG (WKN 522 130/ISIN DE0005221303) vom 12. Dezember 2003 für insgesamt 37.457 Stückaktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von 0,23% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Berliner Effektengesellschaft AG.
Die zum Verkauf eingereichten Aktien werden von der H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin, am 16. Januar 2004 erworben. Danach hält die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin, 41,01% der Stimmrechtsanteile der Berliner Effektengesellschaft AG. Die Stimmrechte sind der H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG zuzurechnen. Herrn Holger Timm, Berlin, gehören durch eine mittelbare Beteiligung künftig 41,01% der Stimmrechte der Berliner Effektengesellschaft AG, insgesamt gehören ihm dadurch künftig 69,46% der Stimmrechte der Berliner Effektengesellschaft AG. Die Beteiligung an der Berliner Effektengesellschaft AG im Sinne von §§ 21 Absatz 1, 22 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 WpHG setzt sich wie folgt zusammen: 1. Eine unmittelbare Beteiligung besteht im Umfang von 28,45% der Stimmrechte der Berliner Effektengesellschaft AG. Davon sind Herrn Holger Timm 3,75% der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG zuzurechnen. 2. Die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH hält 41,01% der Stimmrechte der Berliner Effektengesellschaft AG. 3. Bei der H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH steht Herrn Holger Timm seit Gründung am 28. April 2003 die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zu; somit ist ihm die darüber hinaus bestehende Beteiligung an der Berliner Effektengesellschaft AG nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 WpHG zuzurechnen. Im übrigen hat die H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH während der Annahmefrist vom 12. Dezember 2003 bis zum 9. Januar 2004, 24.00 Uhr (MEZ) und bis zum 13. Januar 2004, 18.00 Uhr, keine Aktien der Berliner Effektengesellschaft AG außerhalb des Angebotes erworben. Die Frist für die Annahme des Pflichtangebotes (Barangebot) der H.T.B. Unternehmensbeteiligungen GmbH, Berlin, endete am 9. Januar 2004, 24.00 Uhr (MEZ).
Berlin, 13. Januar 2004
Holger Timm Geschäftsführer |