Ich habe wegen meiner Altverluste aus 2001 ff. per Email bei der DAB nachgefragt und diese sehr ausführliche Antwort erhalten (Email scheint mir da geeigneter zu sein als Telefon): Von: Research_kontoservice@dab.com
> > Sehr geehrter Herr LONESOMELIFTBOY, > > vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gerne Folgendes mitteilen: > > Altverluste: > > Bei Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften (Verluste, die > auf Grund von Veräußerungen innerhalb der bisherigen einjährigen > Spekulationsfrist entstanden sind) gilt folgende Regel: > > *Eine Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen (z.B. > Gewinne aus Veräußerungen von Aktien, Fonds oder sogar > Finanzinnovationen) ist nur noch bis einschließlich 2013 möglich. > > *Nach 2013 können solche Verluste nur noch mit Gewinnen aus anderen > privaten Veräußerungs-geschäften wie z.B. Grundstücken, Edelmetallen > oder Devisen, dies allerdings zeitlich unbegrenzt, verrechnet werden. > > Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie derartige Altverluste > im Jahr ihrer Entstehung in Ihrer Steuererklärung angegeben hatten und > diese vom Finanzamt festgestellt wurden. > > Eine Verrechnung der Altverluste ist ausschließlich in Ihrer > Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt (nicht auf dem DAB-Depot!) möglich. > Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinseinkünften oder Dividenden > ist nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht möglich. > > Verlustverrechnung ab 2009: > > Im Rahmen der Abgeltungsteuer relevante Verluste werden künftig wie > Gewinne zeitlich unbegrenzt und steuerlich in voller Höhe berücksichtigt. > > Einschränkung: Aktienverluste können ab 2009 nur mit Aktiengewinnen > verrechnet werden. Sonstige Verluste können jedoch auch mit Gewinnen > aus Aktien-Geschäften verrechnet werden. > > Zudem können ab 2009 Verluste aus allen anderen Wertpapier- und > Termingeschäften auch mit laufenden Erträgen aus Kapitalanlagen > (Zinsen und > Dividenden) verrechnet werden. > > Entstehende Verluste werden bereits mindernd bei der Berechnung der > Abgeltungsteuer berücksichtigt. Dafür werden nachfolgende > Verlustverrechnungstöpfe eingerichtet: > > 1. Verlustverrechnungstopf Aktien: > > Baut sich auf durch: > > -Verluste aus Aktienveräußerungen > > Reduziert sich durch: > > -Gewinne aus Aktienveräußerungen > > > 2. Verlustverrechnungstopf allgemein: > > Baut sich auf durch: > > -Verluste aus der Veräußerung von sonstigen Wertpapieren (z.B. Fonds, > Anleihen, nicht von Aktien!) -gezahlte Stückzinsen -gezahlte > Zwischengewinne > > > Reduziert sich durch: > > -Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (auch von Aktien!) > -Zinszahlungen -Dividenden und Ausschüttungen -Vereinnahmte > Zwischengewinne und akkumulierte Erträge -Vereinnahmte Stückzinsen > > > Somit werden für die Abgeltungsteuer relevante Verluste von uns > umgehend (und innerhalb des Kalenderjahres sogar rückwirkend) > verrechnet, so dass Ihnen keine Nachteile entstehen. > > Wir hoffen, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. > > Mit freundlichen Grüßen > > xxx xxxx > Anfragen- und Reklamationsmanagement > > DAB bank AG Also, wenn ihr irgendwo noch in den Miesen seid, könnt ihr die verkaufen und sie bauen ein Minus-Konto auf mit dem sie Gewinne verrechnen. Alles, was positiv ist, geht zu 25% nach Berlin. Altverluste könnt ihr mit der Steuererklärung verrechnen. Noch ein Tipp: Wenn ihr jetzt z.B. C nachkauft, kann es sinnvoll sein, vorher ein Zweitdepot bei eurer Bank anzulegen, da ihr dann später nur den Gewinn aus dieser Position beim Verkauf versteuern müsst. Gilt besonders, wenn ihr C schon 2008 oder früher erworben habt. Schöne Grüße LL PS.: Melde mich aus dem Urlaub zurück. C bei Urlaubsbeginn 1,90 Euro. Jetzt fast 100% zugelegt. Das war eine freudige Überraschung.
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