ist. Ich brauche trotzdem Hilfe !
Es geht um Betriebsstillegung !
Allen Mitarbeitern wurde die Kündigung ausgesprochen, der Betrieb wird zum 31.12.2004 geschlossen. (betriebsbedingt/aus Altersgründen/ Handwerk/ GmbH/ Unternehmen ü. 50 Jahre alt/ 25 Mitarbeiter)
Nach einem Rahmenplan und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen wird nun jeder Mitarbeiter zum jeweiligen Stichtag das Unternehmen verlassen. Der Ablauf scheint regelgerecht, jeder mußte seine Kündigung unterschreiben.
Meine Fragen: 1.) Sollte der Betrieb wirklich stillgelegt werden, hat man keine Ansprüche auf Abfindung oder auf sonstiges, oder ?, also man kann gegen die Kündigung kein Einspruch einlegen, oder muß man in jedem Fall Einspruch einlegen ?
2.) Was geschieht wenn ein Investor die GmbH weiterführt ?, sich einkauft bzw. den Betrieb kauft ?
3.) Was bedeutet dies für den Arbeitnehmer ? ist seine Kündigung dann automatisch unwirksam ?, besteht ein sofortiger Anspruch auf weiterführung des Arbeitsvertrages ? ( ü. 16 Jahre Mitarbeiter im Betrieb mit Leitungsfunktion)
4.) Was geschieht mit Mitarbeitern die bedingt durch kürzere Kündigungsfristen sich eine andere Anstellung sucht und vorzeitig findet ?, die GmbH aber später doch weitergeführt wird ? z.b Kündigung zum 31.10.04 (neue Stelle möglich zum 01.10.04) aber der neue Besitzer steigt im November oder Dezember erst ein und führt das Geschäft weiter. Wie sieht es mit Schadensersatz oder auf weiterführung des Arbeitsverhältnisses aus ?
5.) An welche Stelle richtet man sich um entsprechend informiert zu sein ?
( Arbeitsamt erfolglos, da ist man erst ein Thema wenn man keine Arbeit mehr besitzt und ebenfalls erfolglos beim Arbeitsgericht, denn da ist man erst ein Thema, wenn Klage eingereicht wird, bleibt also dann der Rechtsanwalt "speziell Arbeitsrecht" übrig ?
Mir geht es im wesentlichen darum, keine Fristen verstreichen zu lassen, wo ich vielleicht Einspruch einzulegen habe. Wenn der Betrieb zum 31.12.2004 geschlossen wird, ist es halt eine Schicksalssituation mit der man fertig werden muß´. Das scheint ja dann auch mit der betriebsbedingten Kündigung wasserdicht zu sein.
Es geht mehr um das Szenario...wenn es dann doch weitergeführt würde.
Sicher gibt es noch eine Menge mehr Fragen .........
Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrung oder auch Wissen einfach mitteilen, denn diese Art der Arbeitslosigkeit scheint ja, unter anderem durch die Insolvenzregelung ja stark in Mode zu kommen
Nun dieser Fall "Insolvenz" könnte auch noch eintreten, denn ohne Mitarbeiter kein Umsatz..........
erstmal Danke |