Auch ich bin der Auffassung, dass eine recht gute Chance besteht, dass entweder das unzureichende Angebot noch nachgebessert wird, oder sich ein Wettstreit von 2 oder mehr Bietern entwickelt. Aus diesem Grund halte ich auch meine Aktien und habe nochmals nachgekauft.
Das kanadische Rechtssystem unterscheidet sich naturgemäß von dem Deutschen. Und es ist auch gar nicht so leicht, sich die nötigen Informationen in einem anderen Land mit einer anderen Sprache zu holen. Bereits bei juristischen Texten in deutscher Sprache gibt es ja, selbst bei einem einschlägig vorgebildeten Leser, hin und wieder echte Verständnisprobleme.
Nun ist mir per Zufall ein Artikel aus einem Newsletter in die Hände gefallen. Aufgrund der darin enthaltenen Informationen möchte ich diesen hier einstellen.
M.E. dürfte die aktuelle Faktenlage bei Wolfden -nicht zuletzt wegen der Meldung zu Lupin- eine gänzlich Andere sein. Es ist jedoch immer von Vorteil, wenn man die entsprechenden Regelungen kennt und nicht im Dunkeln tappen muss.
Hier der Artikel aus dem Newsletter "Rohstoff-Daily":
Die traurige Geschichte meiner TOP-Empfehlung mit 23 % Kursgewinn von Andreas Lambrou
Liebe Leser und Leserinnen,
entschuldigen Sie bitte die gesrige Panne im Rohstoff-Daily. Leider konnte aus technischen Schwierigkeiten (Ein Dank an die Telekom - Na wenigstens fällt deren Aktie heute 3 %...) gestern kein Rohstoff-Daily erscheinen. Dafür aber heute 4 Berichte.
Heute bin ich leider gezwungen Ihnen die traurige Mitteilung zu machen, dass der Raubkapitalismus wieder einmal sein wahres Gesicht gezeigt und zugeschlagen hat. Und dies im weiteren Verlauf – ich drücke es an dieser Stelle tatsächlich so direkt aus – noch zu einem Rechtsbruch führen könnte.
Diejenigen unter Ihnen, welche Anteilseigner am Wolframproduzenten Tiberon Minerals sind wissen bereits wovon ich spreche. --> Ich hatte Tiberon vor einigen Monaten in meinem Tiger & Dragon Börsenbrief empfohlen... http://www.investor-verlag.de/?TAD5173
Nur zur Information für alle die Tiberon Minerals noch nicht kennen:
Tiberon Minerals ist ein kanadisches Rohstoffunternehmen und hat sich auf die Entwicklung des zu 77,5 % gehaltenen Nui Phao Wolframprojekts in Vietnam konzentriert. Nui Phao liegt 80 km nordwestlich von Hanoi. Die Infrastruktur dort ist bereits gut ausgebaut, was den erfolgreichen Start der Förderung begünstigt und die Investitionskosten gering hält. Tiberon plant eine Gesteinsmühle mit einer Verarbeitungskapazität von 10.000 Tonnen pro Tag. Die volle Wolfram-Förderung wird für 2009 erwartet. Nui – Phao beinhaltet sowohl Wolfram, als auch Fluorspar, Bismuth, Kupfer, Gold und Silber. Die gegenwärtigen Schätzungen gehen von einer jährlichen Gesamtfördermenge von 3,5 Millionen Tonnen an Erzen aus. Die durchschnittliche jährliche Konzentrat - Fördermenge an Wolfram wird 4788 Tonnen betragen, neben 222 458 Tonnen Fluorspar, 5614 Tonnen Kupfer, 2038 Tonnen Bismuth, 2302 Tonnen an Gold und 27 408 Unzen Silber.
Der Fonds Dragon Capital stellte am 19. Dezember ein Übernahmeangebot vor. Und zwar ein äusserst lächerliches wie ich bemerken darf. Zum Preis von 3,65 CND – umgerechnet etwa 2,35 Euro – kaufte Dragon Capital sich nun ein Unternehmen, welches meiner Meinung nach mindestens doppelt so viel wert war.
Das Board des Wolframförderers akzeptierte das Angebot und verkaufte seine 11 % Anteile.
Hierauf wurde auch allen übrigen Anteilseignern das Kaufangebot gemacht.
Zu meinem Schrecken musste ich nun feststellen, dass die Mehrheit der Anleger – entschuldigen Sie den Ausdruck – schlicht und ergreifend dumm genug war das Angebot anzunehmen.
Gegenwärtig hält Dragon Capital, zusammen mit seinen Tochtergesellschaften einen Anteil von 93 % an Tiberon Minerals. Der Handel ist nun bis auf die Börse in Toronto augesetzt. Was passiert nun mit den verbleibenden 7 % und ihren Minoritätsanteilseignern?
Das kanadische Recht sieht für diese Fälle zwei Möglichkeiten vor. Die erste ist die Compulsory Acquisition – die obligatorische Übernahme. Hierbei wird den verbleibenden Anteilseignern innerhalb von 60 Tagen ein Schreiben des neuen Hauptaktionärs zugehen, in welchem er darauf hinweist, die Anteile nun praktisch zwangsweise zum Preis des Übernahmeangebotes zu kaufen. Die Minoritätseigner haben bei diesem Szenario nur noch die Möglichkeit entweder das Angebot anzunehmen oder vor einem kanadischen Gericht einen fairen Preis zu erstreiten. Die Compulsory Acquisition kommt dann zum Tragen, wenn der Käufer mehr als 90 % der Unternehmensanteile, nach Bekanntgabe des Angebotes und innerhalb einer Frist von 120 Tagen aufkaufen kann. Hierzu zählen nicht die Anteile welche der Käufer, inklusive aller Tochtergesellschaften vor dem Tage des Angebotes bereits gehalten hat.
Aber lesen Sie selbst aus dem kanadischen Recht:
"If within 120 days after the date of a take-over bid or an issuer bid, the bid is accepted by the holders of not less than 90 per cent of the securities of any class of securities to which the bid relates, other than securities held at the date of the bid by or on behalf of the offeror, or an affiliate or associate of the offeror, the offeror is entitled, upon complying with this section, to acquire the securities held by dissenting offerees. R.S.O. 1990, c. B.16, s. 188 (1)."
Die zweite Möglichkeit, welche das kanadische Recht in solchen Fällen vorsieht ist die Subsequent Acquisition Transaction. Sie dient eher dem Schutz der Minoritätsanteilseigner. Sie tritt in Kraft wenn der Käufer weniger als 90 % der Unternehmensanteile nach Abgabe des Kaufgebotes und innerhalb einer Frist von 120 Tagen aufkaufen kann.
Der Unterschied zur Compulsory Acquisition besteht darin, dass hier den Minoritätseignern das Recht gegeben wird eine Versammlung einzuberufen und mit einer Zwei Drittel Mehrheit das weitere Vorgehen, sowie eventuell einen fairen Angebotspreis zu welchem man sich auskaufen lassen würde auszuhandeln.
Nun kommen wir zu der Crux an der ganzen Geschichte, inklusive des anstehenden Rechtsbruches.
Dragon Capital will offiziell eine Compulsory Acquisition durchführen. Geht ja auch , denkt man sich, die haben ja schon 93 %. Das stimmt zwar, doch scheint noch niemandem aufgefallen zu sein, dass Dragon Capital zum Zeitpunkt des Angebotes bereits 12,2 % der Unternehmensanteile hielt. Und nun lassen Sie uns gemeinsam nachrechnen. Dragon Capital kann folglich seit Beginn des Angebotes lediglich 81 % der Anteile gekauft haben. Damit ist aber die 90 % Hürde nicht überschritten worden.
Verstehen Sie jetzt? Hier wird meiner Meinung nach ein klarer Rechtsbruch begangen.
Mal ganz abgesehen davon, dass das Übernahmeangebot an sich schon eine Frechheit ist. Tiberon Minerals soll im Jahre 2009 in Förderung gehen. In diesem Fall, bezieht man die steigenden Wolframpreise mit ein hätte sich der Kurs mindestens verzwanzigfachen dürfen.
Es ist wirklich traurig.
Die verbleibenden noch investierten Anleger haben nur noch eine faire Chance: Diese wäre wenn die verbliebenen investierten Fonds dagegen auf die Barrikaden gingen und ebenfalls für die Rechte der Kleinanleger eintreten würden.
Aber das ist vermutlich weniger wahrscheinlich als eine Sammelklage.
Schliesslich und schlussendlich muss ich allen verbliebenen Anlegern sagen: Sie werden verkaufen müssen, so oder so. Vielleicht zu einem höheren Preis…vielleicht.
Die Tiger and Dragon Leser, haben immerhin beim gegenwärtigen Übernahmeangebot ein Plus von 23 % gemacht, wenn Sie am Tag der Empfehlung gekauft haben.
Dennoch schmerzlich, wenn man bedenkt, dass es 100% hätten sein können. --------------------------------- Quelle: Rohstoff-Daily, 07-03-02
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