Deutsche Post

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neuester Beitrag: 17.04.24 17:48
eröffnet am: 25.12.05 10:41 von: nuessa Anzahl Beiträge: 29495
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17.04.21 12:16
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5450 Postings, 3867 Tage ForeverlongIn der Einladung zur HV

Steht nichts zu den Aktienrückkäufen, ausser der allgemeinen Genehmigung. Wie kommen denn zum Ebit zusätzlichen Bilanzgewinne von 3,x Mrd. Zustande?  

18.04.21 00:50
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1 Posting, 1450 Tage XanthokaiserDHLler / Chartlord

Ich bin kein Profi und habe nur kurz eine Frage zur HV.
Ich hätte mal gelesen, dass die Post 40 bis 60% des Gewinns an die Aktionäre gehen soll. Bei der Verwendung des Bilanzgewinns steht, dass vom Gewinn von 7,976 Mrd. 1,672 Mrd. Euro Dividende ausgeschüttet werden. Dies entspricht nur 21%.
Es bleibt somit ein Gewinnvortrag von 6,304 Mrd. Euro.
Was passiert nun mit dem Gewinnvortrag?
Werden davon ggf. Aktienrückkäufe getätigt?  

18.04.21 08:26

7523 Postings, 4747 Tage ChartlordNa Xantho ?

Biste reingefallen ?
Jetzt bekommste von DHL eins auf die Mütze, weil du die richtigen Fragen stellst und mir nachfolgst.
Nochmals die Warnung : Wer meine Beträge liest und die Frechheit besitzt sie zu hinterfragen oder gar zu überprüfen, wird von den HGB-Jüngern schon bald streng angegangen. Denn es darf nicht herauskommen, dass ich Recht hatte, habe und behalte. Und das gilt natürlich besonders für den Inhalt meines Beitrages vom 16.4.2021 um 11 Uhr 13 hier im Forum.

Alles, was irgendwie Begriffe aus dem HGB hat, ist rechtlich ohne Relevanz und entsprechend übrigens auch nicht einklagbar.
Einklagbar hingegen sind die aus dem Steuer- und Wertpapierhandelsgesetz stammenden Zahlen und Werte oder deren Veröffentlichung, die auch so von der Post veröffentlicht worden sind. Es wurden 40 bis 60% nach dem WpHG vom Vorstand veröffentlicht. Nur sind damit nicht Zahlen betroffen wie sie hier von HGB-Jüngern im Forum genannt worden sind, sondern wie es der Vorstand richtig gemacht hat aus dem Steuerrecht (nicht aus dem Bilanzrecht!).

Es sind daher 40 bis 60% vom versteuerten Gewinn gemeint - auch wenn es nicht immer dabei steht.
(Hier ist auch der Hebel, den das Finanzamt als Insolvenzverfahren ansetzen kann, in dem es die Auszahlung zumindest vorläufig sperren kann. Es kommt kein "Gewinnvortrag, Bilanzgewinn" oder irgend ein Quatsch aus dem HGB zur Anwendung sondern nur die Steuerpflicht ggf. auch schon vor der Steuererlärung. Es muss natürlich verhindert werden, dass nach "richtigen" Zahlen des HGB Gelder ausgezahlt werden, die versteuert werden müssen. Nur, was richtig ist, und was nur bilanztechnisch beschönigt nach dem HGB dargestellt wird, bestimmt das Finanzamt und nicht ein BWL-Jünger.)

Ganz nebenbei sind das auch die Gründe, warum an den internationalen Börsen fast nur noch EpS (earning per share) als Wert genannt wird, weil das der einzige Wert ist, der, sobald er vom Vorstand/Leitung einer Firma öffentlich genannt wird, auch einklagbar wäre. (Nur wenn ein Anspruch darauf erhoben wrden kann. Nur ist das kein Wert, der nach dem HGB angegeben werden muss.

LOL

Der Chartlord  

18.04.21 12:27
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1894 Postings, 4317 Tage MindblogOperative Kennzahlen

Eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung der operativen Kennzahlen
veröffentlicht die Deutsche Post auf ihrer Homepage:
Rubrik: Investoren, Stichwort: Kennzahlen.
Da ist alles übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt!  

20.04.21 09:17

7523 Postings, 4747 Tage ChartlordSieh einer an !

Wie ich am Sonntag im letzten Absatz geschrieben habe, so wird auch im nachfolgenden Beitrag :

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...quartal-bekannt-10034038

das EpS mit 3,08 € für das Geschäftsjahr 2020 geschätzt. Nach 2,41 € in 2019 ist das ein kräftiger Zuwachs. Die Schätzungen für das erste Quartal 2021 liegen im Durchschnitt bei 80,1 Cent pro Aktie, aber das ist deutlich zu tief geschätzt. 1900 Mio. € EBIT - wie vorläufig vom Vorstand genannt - ergeben minus 38% ergeben 1178 Mio. € nach Steuern und Abzügen und dividiert auf 1223 Mio. Aktien* gut 96 Cent pro Aktie. Da ist der Abstand zur Schätzung einfach viel zu groß.

* Ich rechne mit 1239 Mio. Aktien abzüglich geschätzten 16 Mio. Aktien, die noch für den Rückkauf mit der 1,0 Milliarden € erzielt werden.

In der Umkehrrechnung würden die 80 Cent pro Aktie nur EBIT 1578 Mio. € ergeben (wie immer bei 38% Abzügen).

Bitte immer daran denken, dass ich mit 38% Abzügen für Steuern usw. immer zuungunsten der Anleger abrunde. Aber damit liege ich gar nicht so weit von den echten Zahlen entfernt.

So wird selbst gegen die veröffentlichten Zahlen der Post Stimmung gemacht.

Alles Gute

Der Chartlord  

20.04.21 09:34
1

93 Postings, 1491 Tage Nobody62Diskussion DHLer / Chartlord - Bilanz der Post

Ich bin weder Bilanz- noch Steuerfachmann, bin aber auf eine Info vom 24.3. einer meiner Aktien (Helma) gestossen:

"Dividende von 1,54 EUR je Aktie vorgesehen: Für das Geschäftsjahr 2020 weist die HELMA Eigenheimbau AG im Einzelabschluss nach HGB einen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn von 12,4 Mio. EUR aus und plant daher eine Dividendenzahlung von 1,54 EUR je Aktie. Mit der Ausschüttung von rund 6,2 Mio. EUR bzw. nahezu 50 % der nach HGB erzielten Jahresüberschüsse liegt die Dividende im Rahmen der Analystenschätzungen und entspricht auf dem aktuellen Kursniveau einer Dividendenrendite von rund 3 %.

Die Dividendenpolitik der HELMA Eigenheimbau AG ist auf eine hohe Kontinuität ausgerichtet und sieht eine Ausschüttungsquote der seitens der Muttergesellschaft erzielten Jahresüberschüsse in Höhe von mindestens 25 % bis maximal 50 % vor. Mit Blick auf die aussichtsreichen Wachstumspotenziale und die angestrebte Ausweitung der Unternehmensgewinne ist für die folgenden Jahre von deutlich steigenden Dividendenzahlungen auszugehen."

Hier gibt es auch einen Konzern (der in diesem Ausschnitt nicht erwähnt wird), aber die Dividende wird von der AG nach Bilanzierung gemäß HGB festgelegt.

Unabhängig von der sachlichen Richtigkeit - die ich, wie gesagt, nicht beurteilen kann - wäre es allerdings schön, wenn man sich um einen sachlichen Sprachstil bemühen würde.
Sprüche wie:
"Nochmals die Warnung : Wer meine Beträge liest und die Frechheit besitzt sie zu hinterfragen oder gar zu überprüfen, wird von den HGB-Jüngern schon bald streng angegangen."
erscheinen mir unangebracht. Andere Meinungen kann man widerlegen, muss es aber nicht auf so eine rechthaberische Art tun. Aber heutzutage muss man sich ja schon entschuldigen, wenn man in der Jugend mal Indianerhäuptling werden wollte...

Mein Schwager ist Steuerberater und Bilanzprüfer - ich werde ihn mal fragen und hoffe auf Aufklärung
Euch und mir mit der Postaktie viel Erfolg!

 

20.04.21 09:52
2

7523 Postings, 4747 Tage ChartlordNein

"Andere Meinungen kann man widerlegen, muss es aber nicht auf so eine rechthaberische Art tun."

Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen; und die haben eine Rechtsgrundlage.
Wenn da steht, dass nach dem HGB bilanziert wird, so ist das der N A C H W E I S, dass das nichts mit dem Steuerrecht zu tun hat. In dieser Bilanz kann geschrieben werden, was will, das hat nichts mit der Realität zu tun, die im Steuerrecht begründet ist. So gibt es sogar den Fall, dass eine Bilanz völlig ohne steuerliche Abzüge aufgestellt werden kann. Hier wird ausdrücklich das HGB als Grundlage benutzt, das ist legitim, muss aber anders bewertet werden als ein steuerechtlich relevanter Vortrag, der nicht nach dem HGB erfolgt.

Und für die Frage an einen Steuerberater immer darauf drängen zu fragen, ob und in wie weit eine Bilanz nach dem HGB vom Steuerrecht insbesondere der Steuererklärung und dem Steuerbescheid abweichen kann.

Der Chartlord  

21.04.21 16:54
3

918 Postings, 3020 Tage DHLer 2020Oh Chartlord, Oh je

Du, das Handelsrecht und das Steuerrecht, das passt einfach nicht zusammen.

Du schreibst "In der HGB Bilanz kann geschrieben werden was will, das hat nichts mit der Realität zu tun die im Steuerrecht begründet ist".

Also wenn in einer HGB Bilanz geschrieben werden kann was will, dann wurde ich nicht zum Bilanzbuchhalter ausgebildet. sondern zum xxxxxx.
Das HGB hat sehr strenge Bilanzierungsregeln, strenger als USGAP oder IFRS. Die Handelsbilanz ist die Grundlage für die Steuerbilanz in Deutschland. In anderen Ländern mag das anders sein, aber vermutlich ähnlich. In Österreich ist es das UGB, in der Schweiz das Obligationsrecht. In allen Ländern wird eine Bilanz nach lokalem Recht (local) erstellt und daraus die Steuerbilanz bzw. die Steuern danach errechnet. Versteuert wird in den Ländern, ggf. gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Im Gegensatz dazu die Konzernbilanz nach IFRS/IAS (group) die Ergebnisse aus allen Ländern aufnimmt, wie bei DP DHL Group. Und das unabhängig von den lokalen Bilanzen. Die Ergebnisse weichen durchaus ab aufgrund unterschiedlichen Bewertungsansätzen.

Grüße!  

21.04.21 18:02
1

7523 Postings, 4747 Tage ChartlordHallo xxxxxx

"Die Handelsbilanz ist die Grundlage für die Steuerbilanz in Deutschland."

Frage : Was ist eine Steuerbilanz ?
Antwort : Eine Wortschöpfung eines HGB-Jüngers.

Das Steuerrecht kennt keine Bilanz, sondern nur eine Steuererklärung. Und entsprechend einen Steuerbescheid und keinen "Steuerbilanzierungsbescheid".

Wie ich schon sagte, sind Handelsrecht und Steuerrecht zwei unterschiedliche nebeneinander geltende Rechtsordnungen.
Sie gelten für zwei unterschiedliche, nicht aufeinander abgestimmte Angelegenheiten. Dabei hat das Steuerrecht kraft Gesetzes den individuellen Vorrang.

Und natürlich kann eine Bilanz auch mit einem Steuerbescheid erstellt werden. Dann wird der festgesetzte Betrag des Finanzamtes einfach übernommen. Aber dieser Wert ist dann für diesen Inhalt bindend, auch wenn er inhaltlich natürlich weiter bearbeitet/verrechnet werden kann/darf. Entsprechend darf auch nur aus diesem Inhalt ausgezahlt werden - wie zum Beispiel eine Dividende. Aber eben nur nach Zahlung einer Steuerschuld. Alle hier im Forum benannten Bilanzierungsregeln, wie zum Beispiel HGB oder IFRS, sind nur Darstellungsgrundlagen und keine einklagbaren Rechtsgrundlagen. Da bestehen großartige Möglichkeiten handelsrechtliche Vorgänge zu verschönen, zu vertuschen oder vorzugaukeln. Selbst neue Wortschöpfungen sind dabei gestattet, so dass selbst erfahrene Bilanzprüfer darauf hineinfallen können.

Das gibt es im Steuerrecht nicht. Hier sind alle Parameter und Definitionen gesetzlich festgelegt.

Hinweis :
Nach §266 HGB müssen nur eventuelle getätigte Rückstellungen für Steuerforderungen aufgeführt werden, wenn sie getätigt worden sind. Werden keine Rückstellungen vorgenommen, so braucht man gar keine Angaben von Steuern, sofern sie nicht latent sind. Das ist aber bei den turnungsgemäßen Steuererklärungen nicht der Fall. Hier wird die Latenz durch den turnungsgemäßen Anfall der Erklärung ausgeschlossen. Latent sind zum Beispiel KFZ-Steuer oder Grundsteuer.

Alles Gute

Der Chartlord  

21.04.21 19:56
1

3645 Postings, 3222 Tage XaropeDP: hmmm

Ich muss mal beim bayrischen finanzministerium anrufen die für die e-bilanz zuständig sind das es keine steuerbilanz gibt.
Was programmier ich da blos die ganze zeit????  

21.04.21 20:43

9 Postings, 1120 Tage oldsaeck68Steuerbilanz gemäß Wikipedia ?

"Die Steuerbilanz ist eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz". Ich bin kein Bilanzbuchhalter oder ehemaliger Finanzbeamter.. Ganz schöne Begriffsverwirrung für mich.
oldsaeck68  

21.04.21 21:07

3645 Postings, 3222 Tage Xaropeoldsaeck68

Und jetzt google mal nach Überleitungsrechnung ;-)  

21.04.21 21:56
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1086 Postings, 4228 Tage Timo1990Fachlichkeiten

Sobald es fachlich wird - mindestens seit ich hier ab und zu reinlese lese und das ist bereits seit 2011 - steht CL ohne Hosen da. Und die Themen wiederholen sich immer wieder. Darum habe ich schon vor vielen vielen Jahren sämtliche Achtung vor ihm verloren.

Die meisten Menschen lernen nach einigen Wiederholungen. Andere nicht. Hier gibt es keine Hoffnung.  

21.04.21 22:47
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186 Postings, 2823 Tage CatchofthedaySchaut nach vorn

Guys, the future is bright. Q2 läuft wie geschmiert; Bewertung vor dem Hintergrund der absehbar guten Entwicklung immernoch moderat. Steuer oder Handelsbilanz know how hin oder her, Chartlord hat mit vielen Thesen in den letzten 12 Monaten richtig gelegen und die zögerliche Kommunikation der absurd guten Entwicklung durch den Vorstand richtig analysiert weit bevor dies dem Markt klar war. Also lasst uns friedlich miteinander sein. Jeder sollte versuchen dürfen konstruktive Beiträge zu leisten; niemand muss dabei immer richtig liegen.  

21.04.21 23:46

7523 Postings, 4747 Tage ChartlordSagt mal, merkt ihr noch was ?

Steuerbilanz :

"§§ 140 und 141 Abgabenordnung Das EStG enthält keine Vorschriften, wer zur Erstellung einer Steuerbilanz verpflichtet ist, sondern verweist in § 5 Abs. 1 Satz 1 nur auf Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen müssen." (Wikipedia)

Genau da steht, dass es keine Rechtsgrundlage -also weder dem Grund noch der Sache nach - für eine Steuerbilanz gibt.
Insoweit ist der Hinweis auf Wikipedia genau richtig. Es ist dieser Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen (HGB), wonach die Buchführung in Abgrenzung zum Steuerrecht erfolgt und nichts miteinander zu tun hat. Die Durchführungsbestimmungen, auf die sich wieder die BWL-Jünger beziehen, lautet :

"Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)
§ 60 Unterlagen zur Steuererklärung
(1) 1Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 2 des Gesetzes verzichtet wird. 2Werden Bücher geführt, die den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechen, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung beizufügen.
(2) 1Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. 2Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz (Steuerbilanz) beifügen.
(3) 1Liegt ein Anhang, ein Lagebericht oder ein Prüfungsbericht vor, so ist eine Abschrift der Steuererklärung beizufügen. 2Bei der Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der Steuererklärung beizufügen.
(4) 1Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, ist die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. 2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. 3§ 150 Absatz 8 der Abgabenordnung gilt entsprechend."

Hier haben wir wieder einmal den N A C H W E I S, dass diese Jünger nicht die Bohne Ahnung von dem haben, was sie da angeblich machen. Auch in dieser Durchführungsverordnung geht es nicht um Bilanzen sondern um die Steuererklärung. Ihr können Unterlagen, Rechnungen, Berechnungen und/oder auch Bilanzen beigefügt werden. Aber dennoch bleibt es die Steuererklärung. Besonders Absatz 4 mit dem Hinweis auf den amtlichen Vordruck hebt nochmals den besonderen Inhalt der Steuererklärung hervor. Absatz 2 lässt sogar eine völlig beliebige Form und Inhalt der Anlagen zu, die immer nur entsprechend an die steuerlichen Vorschriften anzupassen sind.

So ist auch durch den Verantwortlichen zu bescheinigen, dass die Steuererklärung richtig und nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt worden ist. Einer Richtigkeit der Anlagen (was auch immer) bedarf es gar nicht, insbesondere deswegen schon gar nicht, weil diese auch von Dritten erstellt sein können ! Hier ist das Gesetz überaus genau, denn es wird keine rechtlich relevante Vorlage der beigefügten Unterlagen verlangt, sondern nur eine formlose Abschrift !

Aber immer ist es die Steuererklärung und keine Bilanz, um die es geht.

Es wird immer lustiger.

Der Chartlord
 

22.04.21 07:24
1

181 Postings, 4192 Tage ich willAktien, deren Kurs steigt, sollte man nicht

verkaufen.

Ich hab viele Jahre gebraucht das zu kapieren.

Glückauf  

22.04.21 08:56
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231 Postings, 2629 Tage Dau7hyKursziel 64€

Endlich ein Analyst der auch die 7 vorne sieht beim EBIT. Halte ein übertreffen und weitere Anhebungen im Laufe dieses Jahres für sehr gut möglich! Mühsam sollte der Weg weiter hochgehen, aber weiterhin langsam mit genug Zeit weiter nachzukaufen.  

22.04.21 10:40
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7523 Postings, 4747 Tage ChartlordLeise, still und unheimlich

Ich habe versucht nähere Informationen zum Verlauf des begonnenen zweiten Quartals zu erhalten.
Noch gibt es so gut wie gar nichts Offizielles auch nicht von den beteiligten (Wirtschafts)Verbänden.
Dennoch stehen überall zumindest für die Post die Ampeln auf volle Fahrt voraus. An einigen Merkmalen lässt sich aber auch schon ablesen, dass die Zahlen des ersten Quartals schlimmsten Falls nur die minimalen Zahlen im zweiten Quartal sein werden. In vielen Bereichen deutet der Verlauf der Geschäftstätigkeit der Post auf ein weiteres Wachstum, das als Basis nicht das Vorjahr sondern die Zahlen des ersten Quartals hat.

Das bedeutet, dass die Richtung auf eine 8 eingeschlagen worden ist. (wenn das mal ausreicht!)
Das jedoch wagt keiner außer mir zu schreiben. (hähä)

Nettes Forum, mein Schatz

Der Chartlord  

22.04.21 11:21
1

1468 Postings, 1109 Tage Mr. Millionäre@Chartlord

Meinst du  das der Kurs auf 8€ fällt oder auf 80€ dieses Jahr steigt ?????????????????????????  

22.04.21 13:01

260 Postings, 3693 Tage Smash77@Catchoftheday

Hat CL mit seinen Rechnungen und Zahlenspielen richtig gelegen?
Oder wirft er seit Jahren irgendwelche Zahlen in die Luft, prognostiziert unglaubliche Zuwächse und hat damit in etwa so Recht wie eine stillstehende Uhr die zwei mal am Tag die richtige Uhrzeit anzeigt? Wir werden es nie erfahren ;)

Ich freue mich jedenfalls, dass wir im Augenblick gut dastehen, halte fest, es wäre zumindest nicht verkehrt gewesen auch in meinem Kurzfristdepot dabei zu bleiben (Da war der Ausstieg im Februar unnötig, allerdings mit Positionen in ING Group und SAP, inzwischen verkauft, "verkraftbar". Überraschung: In Zeiten von steigenden Kursen steigen auch andere Aktien ;) )

Langfristig alles top bei der Post, da habe ich keinen Gedanken etwas zu verkaufen.

Kurzfristig rechnet ich auch beim Gesamtmarkt mit Auf und Abs, aber das ist nur ein Bauchgefühl und sollte niemanden sonst interessieren oder irgendeine Art von Orientierung sein.  

22.04.21 14:13
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918 Postings, 3020 Tage DHLer 2020Chartlord

Chartlord ist eben ein Chartlord und kein Bilanzlord. Aber auch kein Steuerlord..

Grüße!  

22.04.21 14:42
2

186 Postings, 2823 Tage CatchofthedayBig picture vs. Zahlenfetisch

@smash: Wir handeln an der Börse ja die Zukunft. Entscheidend ist für mich, ob die Aussagen und Prognosen in der Tendenz richtig sind, das bis picture richtig gesehen wird. Sich detailliert mit den Zahlen zu beschäftigen hilft dieses Bild herauszuarbeiten. Diese Zahlen treffen so nicht ein - alle Analysten (gestern Goldman) passen ihre Modelle laufend an und errechnen daraus neue Kursziele. Keinen störts- nur der Chartlord, der muss richtig liegen:). Schaut euch seine These zum Streetscooter an und vergleicht es mit der verschwurbelten Kommunikation der Post - Wir werden sehen, Chartlord liegt richtig - vielleicht nicht mit den exakten Zahlen. So What. Meinen Respekt hat er dafür, dass er Thesen formuliert die Vorstand oder Analysten erst Wochen später aufgreifen.
Weiterhin viel Freude beim Investieren.  

22.04.21 15:43
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1410 Postings, 6866 Tage HerrmannKonstruktive Beiträge von Chartlord

Seit ca. 15 Jahren bin ich bei ariva an Bord und habe dabei schon sehr viele sogenannter "Analysten" erlebt. Dabei gab es viel "Mist", aber auch einige, die sich sehr viel Mühe geben und fundierte Berichte schreiben, und einer von den wenigen guten ist für mich Chartlord. Ob seine weitsichtigen Berechnungen und Folgerungen realistisch sind, werden wir erst in den nächsten Jahren wirklich erfahren. Rückblicke erstellen ist einfach, aber sich die Mühe machen und aus den vorliegenden Daten eine vernünftige, zukunftsgerichtete Analyse zu bauen, erfordert mehr. Und bisher hat Chartlord immer sehr gut gelegen.  

22.04.21 16:34
2

186 Postings, 2823 Tage CatchofthedayStreetscooter

Gerade kommt die ad hoc, dass die DP aufgrund der hohen internen Nachfrage auch in 2022 weiterproduzieren wird, weil es am Markt kein vergleichbar geeignetes Modell gäbe.
"Selbstverständlich wolle man nicht dauerhaft Autos bauen.. "

Wer hats gewusst?  Der Chartlord:)  

22.04.21 17:07
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1894 Postings, 4317 Tage MindblogAndrerseits

schreibt man die Streetscooter-Produktion ab,
und wendet hierfür ca. 420 Mio. Euro auf.
Wie passt das zusammen?  

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