Aktionär wirft Meyer Burger Bestechung vorGegen den Verwaltungsrat des Solarausrüsters wurde Strafanzeige eingereicht. Er habe Aktionäre übers Ohr gehauen und ein Mitglied des Gremiums bevorteilt.Peter Burkhardt Wirtschaftschef
Wenige Tage vor der Generalversammlung vom 2. Mai sieht sich die Führungsspitze des kriselnden Berner Solarausrüsters Meyer Burger äusserst schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt. Am Freitag hat das Liechtensteiner Beteiligungsvehikel Elysium Capital, das nach eigenen Angaben 0,6 Prozent der Aktien hält, bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich und bei der Staatsanwaltschaft Berner Oberland Strafanzeige gegen den gesamten Verwaltungsrat rund um den abtretenden Präsidenten Alexander Vogel eingereicht. Darin heisst es, es bestünden Verdachtsmomente für die Straftatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Privatbestechung.
Hintergrund der Anzeige ist ein umstrittenes Geschäft von Meyer Burger. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Gwatt bei Thun hatte am 21. März verkündet, es habe mit der britischen Oxford PV einen Partner für die Entwicklung von Solarzellen der nächsten Generation gefunden. Dazu werde sich Meyer Burger an Oxford PV mit bis zu 18,8 Prozent beteiligen. Im Gegenzug erhielten die Briten 62,29 Millionen neu geschaffene Aktien aus dem genehmigten Kapital des Solarzulieferers. Knapp eine Woche später wurde bekannt, dass Oxford PV sich bereits wieder von den Aktien trennte. Meyer Burger teilte mit, das Aktienpaket werde in einem beschleunigten Buchbildungsverfahren zu Kursen zwischen 0.60 und 0.61 Franken bei neuen Anlegern platziert. Die Bücher seien bereits geschlossen. Das heisst, ein ausgesuchter Kreis von Investoren durfte am 27. März unmittelbar nach Marktschluss die neuen Aktien erwerben. Vermögen sei geschädigt worden Aktionäre und Beobachter wie die Zürcher Kantonalbank bezeichneten diesen Vorgang als «befremdlich» zumal die Aktien an der Börse deutlich mehr Wert hatten. Am betreffenden Tag wurden sie zu einem Schlusskurs von 0,679 Franken gehandelt. Elysium Capital wirft dem Verwaltungsrat vor, durch den Ausschluss des Bezugsrechts seien die Altaktionäre finanziell geschädigt und ihre Anteile verwässert worden. Die Käufer der Aktien seien dagegen bevorteilt worden, da sie die Wertpapiere mit einem Abschlag von 7,9 Rappen oder 11 Prozent des Aktienkurses erwerben konnten. In der Strafanzeige schreibt Elysium: «Dieser Abschlag lag weit über dem, was andere kotierte Unternehmen bei einer Platzierung von Aktien am Markt den Investoren gewähren üblich sind etwa 2 bis 3 Prozent.» Elysium hegt den Verdacht, dass der Verwaltungsrat die Dreieckstransaktion mit Oxford PV zusammen mit der Hausbank Credit Suisse im Voraus arrangierte. Insgesamt betrage der finanzielle Schaden für die Altaktionäre rund 4,9 Millionen Franken. Der Kreis der Geschädigten umfasse fast 30'000 Publikumsaktionäre. Elysium sagt, sie könne zur Beweisführung Aktionäre als Zeugen nennen, die gar nicht zur Zeichnung eingeladen wurden. Und solche, die zwar eingeladen wurden, deren Zeichnung aber nur zum Teil erfüllt wurde. Da andere Anleger bevorteilt worden seien, sei eine etwaige Untreuehandlung zugunsten Dritter durch den Verwaltungsrat zu prüfen. Zu den Privilegierten, die zum Vorzugspreis Aktien erwerben durften, gehörte laut der Strafanzeige ein Verwaltungsratsmitglied. Elysium stützt sich auf eine Meldung der Börsenbetreiberin SIX. Diese gab am 28. März bekannt, ein nicht exekutives Verwaltungsratsmitglied habe «im Rahmen des Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens (Platzierung durch Oxford PV)» 704'600 Aktien zu einem Preis von total 422'760 Franken erworben. Das entspricht einem Preis von 0.60 Franken pro Aktie. Damit erhielt er einen geldwerten Vorteil von gut 55'000 Franken. Elysium Capital äussert den Verdacht, dass das Verwaltungsratsmitglied sich bevorzugt und im Verhältnis zu seinem bestehenden Aktienanteil noch dazu überdimensional bedienen konnte, um einen Teil der finanziellen Vorteile zu erhalten, die einem Grossteil der Aktionäre durch den Entzug der Bezugsrechte entzogen worden sei. Das müsse als Bestechung qualifiziert werden. In der Strafanzeige schreibt Elysium: «Der betreffende Verwaltungsrat wurde nämlich dafür belohnt, dass er eine Transaktion mitgestaltet hatte, die für Oxford günstig war.» Meyer Burger droht mit Gegenschritten Meyer Burger weist die von Elysium Capital vorgebrachten Anschuldigungen in aller Form zurück. «Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage», sagt Sprecherin Ingrid Carstensen. «Sie sind nicht nur haltlos, sondern auch realitätsfremd.» Die Unterstellung, der Verwaltungsrat habe mit der gewählten Transaktionsstruktur gezielt Drittinvestoren zulasten der bestehenden Aktionäre bevorzugen wollen, sei «geradezu absurd». Der Deal habe ohne die Durchführung einer Bezugsrechtserhöhung aus dem genehmigten Kapital abgewickelt werden müssen, um keine Zeit zu verlieren. Diesen Zeitdruck begründet Meyer Burger mit der hohen Schwankungsbreite der Aktie, der grossen Zahl von Anlegern, die auf sinkende Kurse spekulierten, sowie mit erhöhten Unsicherheiten wegen des damals drohenden harten Brexit und wegen «aktivistischer Tendenzen im Aktionariat». Wieso die Käufer den hohen Abschlag von 7,9 Rappen erhielten, begründet Meyer Burger nicht. Das Unternehmen weist auch den Vorwurf als haltlos zurück, Oxford PV habe den Verwaltungsrat bestechen wollen beziehungsweise ein Verwaltungsrat habe sich unrechtmässig bereichert. Bei der Platzierung der Aktien hätten alle Verwaltungsräte im Interesse der Gesellschaft und im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen gehandelt. Der Verwaltungsrat droht Elysium mit einer juristischen Retourkutsche. Sprecherin Carstensen sagt: «Meyer Burger behält sich sämtliche rechtlichen Schritte einschliesslich strafrechtliche Schritte gegen Elysium Capital ausdrücklich vor.» Elysium-Besitzer Urs Fähndrich, der mehrere Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften hält, will an der Generalversammlung in den Verwaltungsrat von Meyer Burger gewählt werden. Er rechnet aufgrund von Gesprächen damit, dass sich andere Aktionäre seiner Strafanzeige anschliessen werden. Und er kündigt an, er werde eine weitere Strafanzeige einreichen. Dies, weil Meyer Burger Aktionären, die nicht persönlich an der Generalversammlung anwesend sind, die Möglichkeit verwehre, über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Zusatz- oder Änderungsanträgen von Aktionären zuzustimmen. Die Vergütungsverordnung sehe für solche Verstösse eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/...ng-vor/story/22604676
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