Bitcoins der nächste Monsterhype steht bevor!

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neuester Beitrag: 28.03.24 21:35
eröffnet am: 23.06.11 21:37 von: Tony Ford Anzahl Beiträge: 193497
neuester Beitrag: 28.03.24 21:35 von: minicooper Leser gesamt: 37013283
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07.03.21 19:25
1

694 Postings, 1390 Tage Charly007Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 07.03.21 23:06
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - keine Quelle

 

 

07.03.21 19:33
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694 Postings, 1390 Tage Charly007Löschung


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Zeitpunkt: 07.03.21 23:06
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07.03.21 19:55
1

981 Postings, 2316 Tage C9nXmmhh..

das sehe ich ein wenig anders, bzw. bezweifel ich, dass sich das so klar darstellt, von Ver,-und Käufersicht.

a) bin ich mir nicht sicher, ob im Falle des Käufers, wo BTC hier als Zahlungsmittel dient, dann unter diesem Aspekt der steuerlichen Haltefrist zu betrachten ist. Ein Endverbraucher zahlt in dem Fall zum einen ja die Ust  und würde so, bei gleicher Besteuerung "drauf" zahlen.
Der Käufer, wenn VSt.-Abzugsberechtigt, hätte ein sich darstellenden Aufwand bei der versteuerbaren Gewinnermittlung, in den Wind geschossen, wenn den Gewinn des Coins versteuern muss, obwohl dies in Güter investiert wurde.

b) würde ich auch nicht unterschreiben, das aus Verkäufersicht, wie von FLO angenommen, das so zu behandeln ist. Ich muss ja schon im Eurowert, den möglichen Ertrag bei der Gewinnermittlung versteuern. Da würde man von allen Seiten irgendwie mehr versteuern und drauf zahlen, wenn ich gerade keine Knoten habe.

Ich könnte mir vorstellen, das wenn der BTC als solches so fungiert, Die Regel der 10 Jahres Haltefrist beim Verkäufer anzudenken wäre.?  

07.03.21 19:59
1

981 Postings, 2316 Tage C9nXbeim FA

wissen die es bestimmt selber nicht genau.

Habe letztens noch da angerufen und wollte meine Frau absetzen.
Die wussten auch nicht wo...  

07.03.21 20:07

122 Postings, 1132 Tage Viri101c9nX

von der steuer absetzen? ;)  

07.03.21 20:30
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818 Postings, 1198 Tage mtsonline@C9nX

Nein, die 10 Jahresfrist (in Deutschland) wird hier kaum greifen.
Viel eher würde ich das ev so sehen:

a) der Verkäufer muss auf jeden Fall das versteuern, was er mit dem BTC seit dem Kauf an Gewinn gemacht hat, so nicht ein Jahr vergangen ist. Er tut ja nichts anderes als den BTC zu verkaufen bzw einzutauschen zum jetzigen (natürlich nicht jetzt sondern dann) Preis / Wert.

B) Der Verkäufer bekommt BTC als Gegenwert für sein Gut und muss das (vermutlich leider) gleich buchhalterisch verbuchen ...sprich, er muss den gegenwertigen Kurs mal festhalten.
Was zu klären wäre ist, ob er diese BTC jetzt als Betriebsvermögen ein Jahr halten kann und dann steuerfrei weiterverwenden. Das wäre der Idealfall. Ob hier jetzt dann zusätzlich UST abzuführen ist, ist eine zusätzliche Frage, ich hätte gemeint ja.
Wenn das halten der Coins nicht zulässig ist, müsste in der Buchhaltung ja der  Verkaufskurs für Gewinne berücksichtig werden und der Verkauf wäre gleichzeitig mit dem Kauf - sprich keine Spekulationsgewinne - also keine Steuer für den BTC. Verbucht als Euro in der Buchhaltung und den BTC privat gleich gekauft z.B. Sprich Flo hat BTC, seine Firma hat sie  ihm verkauft. - hier könnte dann aber so eine Genehmigung erforderlich werden - würde also erste Variante versuchen.

Denke diese zwei Varianten sollten machbar und die günstigsten sein. Aber eine Aussage des Finanzamtes wäre natürlich sehr spannend.

Solange keine exakten rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen ist das ganze wohl aber individuell zu lösen und gute schlüssige Argumentation wird keine probleme bereiten. Ehrliche Abfuhr der UST und versteuerung von kleineren Spekulationsgewinnen der Schwankung während der Buchungen (Minutenbereich) werden hier dem Finanzamt sicherlich auch positiv auffallen. :-)
 

07.03.21 21:20
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43781 Postings, 6577 Tage minicooperEth Update eip1559

07.03.21 21:23

43781 Postings, 6577 Tage minicooperUsa verabschiedet 1,9 mrd. Konjunkturpaket

07.03.21 22:35

2162 Postings, 1757 Tage Stakeholder2flo finanzamt....

paragraph 244 HGB
" [...] ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen"

Hauptsache am Ende ist EURO auf auf dem Formblatt des Finanzamtes.  

07.03.21 22:43

978 Postings, 4343 Tage jhntgn@ Mini

„75.000 – 306.000 US-Dollar“ ja klar. Extrem präzise die Kraken Boys. Das passt, ich selbst schätze Btc in den nächsten 24 Monaten zwischen 10.000-1.000.000USD :D

Ich schätze wir brauchen alle noch ein wenig Geduld, die 50k Marke löst immer wieder gewinnmitnahmen aus. Ich schätze das wird auch noch eine Weile weiter gehen.

 

07.03.21 22:46
1

18756 Postings, 5730 Tage Motox1982das

mit kursen unter 50K wird wohl auch bald sein ende finden.

Biden soll seine 1,9billionen gleich in bitcoin ballern, der lümel ;)  

07.03.21 23:12

43781 Postings, 6577 Tage minicooperBullrun geht gerade erst los

07.03.21 23:15
2

43781 Postings, 6577 Tage minicooperHelikoptergeld wird wieder rausgehauen

Bis der Arzt kommt. Schulden über Schulden. Die geldentwertung geht steil.
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Schlauer durch Aua

08.03.21 00:17
1

1376 Postings, 1885 Tage johe7für btc zwar gut

aber: das wird böse enden, für Alle, insbesondere für die Arbeitnehmer(:  

08.03.21 00:46

1376 Postings, 1885 Tage johe7und jetzt?

die Amis drehen durch?  

08.03.21 00:56

818 Postings, 1198 Tage mtsonline@jetzt

...naja mal auf 52k oder 53k weil alle candles green. (sagen sie) ;-) ich sag gute Nacht  

08.03.21 01:04

43781 Postings, 6577 Tage minicooperLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 08.03.21 11:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Spam

 

 

08.03.21 01:13

43781 Postings, 6577 Tage minicooperBtc auch ;-)

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Schlauer durch Aua

08.03.21 03:25
1

981 Postings, 2316 Tage C9nX@mtsonline

zu a) ja, dem stimme ich so zu. Bis dahin gehe ich ja komplett mit.

Ich hatte auch nur angedacht, falls der Sachbearbeiter unwissend ist (wovon ich grundsätzlich ausgehe, das bringt der Job ja mit sich :-) )
dies aber mit Kreativität wieder ausgleichen will.
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greift immer dann, wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 31.12.2008 angeschafft wurde, als Einkunftsquelle genutzt wird und dadurch Einkünfte erzielt werden.

Ist halt sicher fraglich ob Bitcoin den Charakter eines Wirtschaftsgut aufweist. Vielleicht aber maßgeblich, als solches bewertet, dass mit der Kryptowährung Einkünfte erzielt wurden?
Je nachdem, mit welchem Bein der Sachbearbeiter aufgestanden ist und das deshalb vielleicht nur so sehen will.

Sofern "Flo", plausibel ein Pro, wie zudem noch ein Contra argumentieren kann, ist ja umso besser, falls überhaupt Rückfragen aufkommen.
Es wird sich ja nun auch nicht, zu Jedermanns Steuererklärung, die Rechtslage für die Veranlagung zu Gunsten des Fiskus zurecht gestrickt.
Das will ich hiermit nicht unterstellen. Es führt ja auch zu nix. Linke oder Rechte Tasche, weg is weg.

Wenn es dann nur durch die eigene Nachlässigkeit zu fehlenden Angaben kommt, die steuerrechtlich zu beanstanden sein "könnten", dann ist das eben doof, wenn man das nicht belegen kann. Und garnicht hätte sein müssen.

-Buchhalterisch muss der Verkäufer in der Tat, den aktuellen Kurswert, zum Zeitpunkt des Verkaufs als Ertrag zugrunde legen ,also-festhalten.
Selbst dann, wenn der Kurs Stunden später um die Hälfte gefallen ist. Da verbleibt wohl wenig Spielraum aufgrund der bekannten
volatilität.

-BTC als "Betriebsvermögen" zu "halten" (klingt mehr, als ging es um die Katze)ist nur dann relevant oder notwendig, wenn es sich um juristische Personen handelt. Bei natürlichen Personen ist der Inhaber über die ESt. mit §23 dabei.

Das könnte womöglich ein gewisser Nachteil sein, weil ich auf der privaten Seite Verluste mit dem BTC, mit dem Gewinn des BTC aus dem Betriebsvermögen nicht verrechnen kann und dafür den gesamten Gewinn versteuern muss.







 

08.03.21 07:57

818 Postings, 1198 Tage mtsonline@C9nX

ja 100% d'accord :-)
 

08.03.21 08:01

43781 Postings, 6577 Tage minicooperChinesisches Unternehmen invest in btc

08.03.21 12:02

28046 Postings, 3770 Tage Galearisdas wäre ein ordentlicher Sprung

mal sehen............  

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