Aktionäre ausgebremst Bei der Pfleiderer-Sanierung wurden die Aktionäre einfach vor die Tür gesetzt - ohne an einer Erholung nach dem Neustart partizipieren zu können Der Not leidende Holzverarbeiter Pfleiderer erhält eine zweite Chance. Im September hatten die Gläubiger, und damit im Wesentlichen die Besitzer der Anleihen mit großer Mehrheit dem Insolvenzplan zugestimmt. Danach übernimmt die Beteiligungsgesellschaft Atlantik SA aus Luxemburg die Konzernschulden in Höhe von 530 Millionen Euro. Im Gegenzug wird das "alte" Eigenkapital auf null herabgesetzt und die dann neu auszugebenden Aktien wird allein der neue Geldgeber erhalten. Damit dürfte Pfleiderer gerettet sein, wenn das Insolvenzgericht dem Plan zustimmt. Das allerdings sollte es in der vorgeschlagenen Form nicht, denn bei genauerer Betrachtung entpuppt sich das sogenannte Insolvenzplanverfahren, mit dem der Neustart hier gelingen soll, für Aktionäre als Stolperstein: "Zunächst wird dieser Weg den Aktionären schmackhaft gemacht, da es ja den Erhalt der Gesellschaft als Ziel hat", berichtet Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Kein Wunder also, dass die auch die Mehrheit der Anteilseigner dem Insolvenzplan zustimmte - schließlich stellt der Plan die Fortführung ihrer Gesellschaft in Aussicht. Allerdings nicht ohne Folgen für sie, denn: "Damit werden die Aktionäre zugleich vor die Tür gesetzt, denn sie erhalten kein Bezugsrecht für die neuen Aktien. In Kombination mit dem Kapitalschnitt auf null bedeutet dies das Ende für die Altaktionäre. Mit anderen Worten: Aktionären steht die kalte Enteignung bevor." Für DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt, die die freien Anteilseigner im Fall Pfleiderer vertritt, ein Skandal: "Die Aktionäre werden schlechter gestellt als bei einer Regelinsolvenz. Im Verlauf des Insolvenzplanverfahrens werden die Aktionäre schlichtweg enteignet, wohingegen sie bei der Regelinsolvenz Eigentümer bleiben", kritisiert sie. Das Fortführungsinteresse, das beim Planverfahren im Vordergrund steht, gilt damit offenbar für alle Beteiligten, nur eben nicht für die Aktionäre als Anteilseigner. Daher fordern die DSW-Verantwortlichen ganz klar ein Bezugsrecht für Altaktionäre: "Hier geht es nicht darum, dass die Aktionäre Geld haben wollen, sondern, dass sie die Möglichkeit haben, neues Geld zu geben im Rahmen der Kapitalerhöhung, weiter an Pfleiderer beteiligt zu bleiben und als Anteilseigner die Sanierung des Unternehmens zu begleiten", so Bergdolt. Im März hatte die Düsseldorfer Pfleiderer AG Insolvenz angemeldet. Der Hersteller von Holzwerkstoffen hatte sich in den USA überhoben. Auf über 800 Millionen Euro soll der Schuldenberg gewachsen sein. Mittlerweile zeigt das eingeleitete Insolvenzplanverfahren Wirkung. Das defizitäre US-Laminatgeschäft wurde verkauft und die Tochterunternehmen schreiben wieder schwarze Zahlen. Tatsächlich hat der Fall Pfleiderer gerade für Aktionäre eine weitere, höchst kritische Dimension. Denn das Kräfteverhältnis zwischen Anleihebesitzern auf der einen Seite und den Aktionären als denjenigen, die das unternehmerische Risiko tragen, auf der anderen Seite, verschiebt sich durch das neue Insolvenzrecht sehr stark in Richtung Anleihegläubiger. "Wenn der Weg, der bei Pfleiderer eingeschlagen wurde, ungehindert Erfolg haben sollte, dann könnte das bei zukünftigen Verfahren dazu führen, dass Anleihebesitzer als Gläubiger sehr leicht die Möglichkeit hätten, ein Unternehmen zu übernehmen - und das allein zu Lasten der Aktionäre", so Tüngler. Daher gilt es, sich zu wehren! Betroffene Anleger können sich telefonisch unter 02 11/66 97-53 oder per EMail (dsw@dsw-info.de) bei der DSW melden. |