Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 25.09.24 22:35
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2447
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02.07.20 21:54

241 Postings, 1970 Tage Michael-Wie lange kann man sich...

Musterfeststellungsklagen anschließen?

Danke vorab.  

02.07.20 22:24

1054 Postings, 2137 Tage NL0011375019@bimmel

Das was du da schreibst, gilt für die Klage gegen die Wirecard AG. Aber das bringt nichts, da Aktionäre hinter den Gläubigern stehen und dann nichts zu holen ist.
Es geht hier aber um die Klage gegen EY und eventuell noch gegen die Bafin.  

02.07.20 23:05

2702 Postings, 2757 Tage Olt ZimmermannIch müsste 1600€ bezahlen

Ohne zu wissen ob es einen Cent zurück gibt- ich lasse es sein  

02.07.20 23:07
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2702 Postings, 2757 Tage Olt ZimmermannTILP verdient mit den Klienten

Einfach viel Geld - ohne Aussicht auf Erfolg  

02.07.20 23:19
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815 Postings, 2097 Tage Provinzberliner@NL11375019#200

genau so ist es.Bin schon mal (1994) Opfer in einem großangelegten Immobilienbetrug geworden.Zehn(!) lange Jahre habe ich um mein Recht gekämpft.Bis 2004 dann das Urteil zu meinen Gunsten gesprochen wurde.Zum Glück hatte ich einen Top-Anwalt in Berlin der auf dieses Gebiet spezialisiert war.
Jeder Geschädigte mußte einzeln klagen.Die Kanzlei war aber so fit auf ihrem Gebiet dass sie erst mit den aussichtsreichsten Fällen vorgeprescht ist.
Die haben sie erwartungsgemäß auch gewonnen.Danach wurden die nächsten Fälle eingeklagt.Alle mit Erfolg für die Geschädigten.Das Ganze ging bis zum BGH.Karlsruhe
Der wichtigste Punkt dabei.Der Beklagte muss entsprechend finanzkräftig sein(in unserm Fall war es die Generali-Versicherung als Mutterkonzern der insolventen Allwo Immobilien)
Sonst wäre unsere Klage ins Leere gegangen.Finanziert wurde der ganze Betrug von "seriösen Banken" und der BADENIA Bausparkasse.
Aufsichtsbehörde damals : BAFIN   ! nix gesehen  nix gehört  nix getan.Irgendwie kommt mir alles bekannt vor.

Randbemerkung: es gab in diesen Betrugsfällen ungefähr 8 Suizide

https://www.test.de/...age-In-den-Klauen-der-Badenia-1061418-2061418/  

03.07.20 01:33
1

2699 Postings, 2003 Tage Herriotzu evtl. klagen ey oder bafin

ich denke,gegen irgend jemanden oder irgendwen ,werden wir sicherlich irgendwann mal ins Feld ziehen werden.
die frage die sich mir stellt,sollten die musterfestellungsklagen erfolg haben,wie würde sich der weitere weg gestalten, bei einer evtl. Konstellation von ey / Staat als beklagte.
man müßte ja dann evtl. 2 verfahren gleichzeitig führen um am ende evtl. einen kostenausgleich einfahren zu können d.h. ja dann 2 x verfahrenskostens oder besteht eine Möglichkeit man diese in ein verfahren zusammenfaßt, um die kosten zu begrenzen ?
hat da zu eine antwort oder Idee ?, danke
 

03.07.20 07:05
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1162 Postings, 2100 Tage TangoPauleEinzige Hoffnung: Prozesskostenfinanzierer!

Wenn nämlich der eine reale Chance sieht, bei wem auch immer etwas zu „holen“ dann koennte man sich überlegen, sich dabei anzuschließen.
Der Finanzierer geht ein ganz erhebliches finanzielles Risiko ein - auch wenn er sich das im Erfolgsfall mit 30 und mehr % vergüten lässt.
Und wenn ein Finazierer da dran geht wird er vermutlich nur Mandate übernehmen, bei denen richtig was zu holen ist?!
Vermutlich also eher nicht der Privatanlager der 5-10 K versenkt hat.
 

03.07.20 08:54

2136 Postings, 5688 Tage Randfigur@TangoPaule

Ergo kein Przesskostenfinanzierer, keine Erfolgsaussichten für die Kläger.

Ausschließlich das Business der Klägeranwälte wird hier großen Erfolg haben.

Dauert ja auch über viele Jahre und wenn man einmal drin ist, dann bleibt man auch in deren Fängen.  

03.07.20 09:02

18 Postings, 1609 Tage GChristian@TangoPaule

Normalerweise nehmen die Prozessfinanzierer nichts unter 50-100.000. Da lohnt sich sonst die Einzelprüfung nicht. Bei solchen Massenfällen, bei denen die Sachlage (und damit auch Erfolgschancen, Schriftsätze, Prozesse ...) immer gleich sind, nehmen sie aber oft auch "Kleinvieh". Dann wird man halt vom Callcenter betreut.  

03.07.20 09:13
1

11 Postings, 6891 Tage Mr.ExitViel Glück

Wer den Aufstieg von Wirecard mitverfolgt hat, womit die ihr Geschäft zuvor gemacht haben...

Lest mal die Vorgeschichte bei Wikepedia ! Dann geht Euch ein Licht auf was da abging !

BG
Euer Mr.Exit  

03.07.20 09:43
1

6480 Postings, 6668 Tage brokersteveGuter Artikel..

Im Bilanzskandal um den deutschen Zahlungsabwickler Wirecard nehmen die Aufräumarbeiten weiter Gestalt an. In Deutschland und Österreich wurden Razzien durchgeführt, darunter am Firmensitz in Aschheim bei München und in zwei Gebäuden in Österreich, wo der entlassene Vorstandschef Markus Braun wohnt. Neben dem Vorwurf der Bilanzfälschung und Marktmanipulation zieht die Münchener Staatsanwaltschaft einer Sprecherin zufolge nun auch Betrug in Betracht. Ermittelt wird gegen Braun, den ebenfalls entlassenen Vorstand Jan Marsalek sowie die noch amtierenden Vorstände Alexander von Knoop und Susanne Steidl. Außerdem gebe es mögliche weitere Tatverdächtige.


In der Vorwoche musste Wirecard Insolvenz anmelden, nachdem in der Bilanz ein Loch von 1,9 Milliarden Euro aufgetaucht war. Das Geld wurde auf Treuhandkonten in Asien vermutet, wo es nun aber nicht zu finden war. Nun steht der im deutschen Leitindex Dax gelistete Zahlungsabwickler vor der Zerschlagung. Insolvenzverwalter Michael Jaffe sagte nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses, es gebe einige Interessenten für das Kerngeschäft und bestimmte Sparten.

"Wird sehr mühsam"

Aber was bedeutet dies für geschädigte Anleger, die vor dem Aufkochen des Skandals Aktien oder Anleihen von Wirecard gekauft haben? Gibt es eine Möglichkeit, an Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste zu kommen? Grundsätzlich schon, meint der österreichische Anlegerschützer Wilhelm Rasinger. Allerdings schränkt der Präsident des Interessenverbands für Anleger ein: "Im Gegensatz zu anderen Fällen wie Volkswagen wird es sehr mühsam sein, an Schadenersatz zu kommen."

Von den möglichen Haftungsträgern, die Spanne reicht von Wirecard selbst über die Manager, den Bilanzprüfer EY bis zur deutschen Finanzaufsicht Bafin, sei starker Widerstand zu erwarten. Zudem könnten die wenigsten davon die riesigen Schadenersatzforderungen finanziell stemmen – wenn man von der Bundesrepublik Deutschland absieht, die womöglich für die Bafin geradestehen müsse. "Die in die Pflicht zu nehmen wird ein mühsamer und weiter Weg", erwartet Rasinger.

Aussichten werden ausgelotet

Trotz dieser Aussichten sollten sich geschädigte Investoren auf jeden Fall an einer Sammelaktion beteiligen. Derzeit loten Rasinger zufolge die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sowie die Wiener Anwaltskanzlei Breiteneder die Aussichten für Investoren aus.


"Man sollte sich auf jeden Fall als Geschädigter sichtbar machen", betont Anwalt Eric Breiteneder. Melden können sich Aktien- und Anleihenbesitzer, sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Ein Institutioneller habe die Kanzlei bereits beauftragt, Strafanzeigen gegen Wirecard und EY einzubringen. Als Haftungsträger für Schadenersatz setzt Breiteneder neben Wirecard selbst vor allem auf den deutschen Staat. Dazu arbeite man mit einer deutschen Kanzlei zusammen, sagt der Anwalt, denn: "Der große Showdown wird auf jeden Fall in Deutschland stattfinden."

Betrug leicht zu entdecken

Wie konnte es dazu kommen, dass ein milliardenschweres Bilanzloch so lange unentdeckt blieb – obwohl die Financial Times seit über einem Jahr mehrfach darüber berichtet hatte. Das vermisste Geld soll Wirecard zufolge auf philippinischen Treuhandkonten liegen. Vor wenigen Tagen meldete sich Cezar Consining zu Wort. Der Direktor der Bank of the Philippine Islands – eine der involvierten Geldhäuser – erklärte in einem Interview, dass man den Betrug hätte entdecken können. Wenn jemand die ausgewiesenen Salden mit dem Konto verglichen hätte, wäre schnell klar geworden, dass es diese auf den Konten nicht gebe. Also auch er teilt die Ansicht, dass im Fall Wirecard sowohl die interne als auch die externe Aufsicht versagt hätten. (Alexander Hahn, Bettina Pfluger, 2.7.2020)
 

03.07.20 09:43
3

6480 Postings, 6668 Tage brokersteveBitte schreibt alle an Altmaier und Scholz und an

Sdk wegen Entschädigungsfonds für Privatanleger.

Wir müssen alle weiter sichtbar bleiben  

03.07.20 10:41
3

6 Postings, 2143 Tage Ogni1964Petition

Ein Versuch ist es wert.
Wirecard AG - Entschädigung - Private Anleger an erster Stelle - Online-Petition
https://www.openpetition.de/petition/online/...leger-an-erster-stelle  

03.07.20 11:01

2 Postings, 1599 Tage PeberEY

Ist eine Klage gegen EY nicht aussichtslos? Die Haftung von EY ist doch extrem stark begrenzt.

Ich hab durch den Mist auch einen 6-stelligen Betrag verloren. Ich hoffe, dass die wenigstens den Marsalek demnächst mal gefasst bekommen...  

03.07.20 11:14
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6480 Postings, 6668 Tage brokersteveMein Schreiben an BT Angeordnete Altmaier und

Andere Scholz, habeck, etc.

Es geht um die causa Wirecard zu der Sie aktuell vermutlich viele Zuschriften erhalten.

Ich bin als Privatanleger Geschädigter in einer hohen Größenordnung und mental fertig.

Es ist für mich ein Alptraum und unfassbar, dass das, was sich hier abgespielt hat, bei einem von der BaFin überwachten Finanzdienstleistungsunternehmen mit Vollbanklizenz bei Ihrer Tochter und zudem DAX Unternehmen passieren kann. Die wirtschaftsprüfer und die Finanzaufsicht haben heir voll versagt, das ist noch vornehm formuliert.

Trotz zahlreicher Hinweise in die eine und andere Richtung (wirecard Täter, Wirecard Opfer) hat auch die Finanzaufsicht keine sonderprüfung und eine kursaussetzung veranlasst, um zu verhindern dass angelsächsische Leerverkäufer sich offensichtlich/vermutlich mit insiderwissen an dem Geschehen bereichern konnten.

Ich bin kein „Zocker“, wollte mich an dem Vorzeige Wachstumsunternehmen beteiligen, weil ich bei der Investition in ein Daxunternehmen nicht mit einer solchen Nachrichtenlage und Kursentwicklung an einem Tag rechnete und auch mE auch nicht rechnen musste.

Ich bin finanziell dadurch erheblich geschädigt worden. Übliche Schwankungen habe ich bei meinem Kauf akzeptiert und hielt das Engagement in Wirecard aufgrund seines sehr zukunftsfähigen Geschäftsmodells kombiniert mit der DAX Zugehörigkeit sogar für eine gute Depotabsicherung, da es genau von der corona Krise gerade eben nicht betroffen ist, sondern ein Profiteur des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist.

Die Finanzaufsicht hat trotz aller Hinweise leider total versagt. Ich habe mehrmals geschrieben und habe immer nur eine substanzlose Standardantwort, dass man die Sache beobachtet und überwacht, bekommen, statt dass man den Handel aussetzt und Untersuchungen veranlasst. Dies einfach an eine völlig überforderte zahnlose DPR zu delegieren ist wahnsinniges Organisationsverschulden und bewusstes Drücken vor seiner Verantwortung. Sich rauszureden, dass es kein Finanzdienstleistungsunternehmen, wie Herr Hufeld jetzt als Ausrede versucht zu platzieren, ist Schlag ins Gesicht von Privatanlegern.

Es wäre perfiderweise besser gewesen, wenn es keine Finanzaufsicht oder Wirtschaftsprüfer gegeben hätte, die einen immer wieder vermittelt haben, dass es Unregelmässigkeiten gibt, aber grundsätzlich alles in Ordnung ist. Zuletzt hieß es aufgrund der 6 Monate andauernden Sonderprüfung die Jahresabschlüsse  2016-2018 nicht geändert werden müssen. Ich habe die strittigen 7% des Umsatzes auf das schnelle Wachstum der Firma zurückgeführt, die es verpasst hat, die internen Strukturen nachzuziehen, Und genau das würde ständig dem Privatanleger suggeriert.

Die Hedgefonds verfügten mE über whistleblower Insiderwissen, welches sie gnadenlos ausgenutzt haben, um sich zu bereichern. Ich bitte daher, hier Untersuchungen auszustellen und die Positionen der Hedegfonds ggfs einzufrieren und die Gelder bei Bestätigung des Verdachts für die Entschädigung von Kleinanlegern zu verwenden.

Hier waren soviel dubiose Menschen mit tweets unterwegs, dass davon auszugehen ist, dass Hedgefonds sich hier Insiderwissen verschafft haben, was illegal ist. Daher bitte ich dringend, hier auch Hausdurchsuchungen bei diesen zu veranlassen.

Folgende Aspekte:
1. hedegefonds haben sich mit  Insiderwissen(Höchstwahrscheinlich)  zu Lasten von deutschen Privatanleger /Sparern bereichert
2. Sperrung der Guthaben bzw. Handelspositionen von beteiligten Hedegfonds sollten umgehend erfolgen und zur Entschädigung von Kleinanlegern verwendet werden
4, ernst & Young hat ganz offensichtlich vorsätzlich fehlerhafte Abschlüsse 2016-2018 testiert. Prüfung der Existenz von Banksalden ist pflichtprüfung. Dass geht über grobe Fahrlässigkeit hinaus. I h habe selbst bei einer WP Kanzlei Wirtschaftsprüfungen durchgeführt und die Einholung von Originalsaldenbestätigungen ist elementare unverzichtbare und zudem die einfachste Prüfungshandlung. Wenn man dies unterlässt, ist das vorsätzlich.
5. KPMG hat die Abschlüsse 2016-2018 bestätigt, so dann man erst Recht noch vertrauen haben durfte, dass hier Geld wirklich vorhanden ist, was aber wohl nie existiert hat.Letztlich waren nur noch 7% der Umsätze zweifelhaft, was für mich hinnehmbar war.

Beide Wirtschaftsprüfer hätten vorher klar Alarm schlagen müssen und die Finanzaufsicht informieren müssen. Haben sie das getan, wundert es mich, dass diese den Handel nicht sofort ausgesetzt hat. Jetzt kam raus, dass sie es schon am 9.6 getan haben und auch whistlebllower haben mit Unterlagen die BaFin auf Betrug hingewiesen. Es ging in den Unterlagen von Herrn Fraser Perring nicht nur bilanzpostenausweise, sondern um Übermittlung von Unterlagen, die auf vorsätzlichen bandenmässigen Betrug in grossem Ausmaß hingewiesen habe. Die BAFiN hätte tätig werden müssen unabhängig, ob es ein Finanzunternehmen ist, es ist im DAX gelistet und ist ganz klar ersichtlich im Bereich Finanzdienstleistungen tätig und verfügt über eine banklizenz bei ihrem Tochterunternehmen.
6.wirecard hat gegen alle adhoc pbulizitätspflichten vorsätzlich verstoßen und bis zuletzt suggeriert, dass ein bestätigungsvermerk sicher ist.
7. Herr Braun und Herr Marasalek müssen wegen möglicher Verdunkelsgefahren und Fluchtins Ausland  verhaftet werden. Die Freilassung Eugen Kaution ist bei dem Betrug in diesem Ausmaß nicht nachvollziehbar, weil hier klar Verdunkelungsgefahr besteht. Herr marsalek hat sich bereits abgesetzt. Seiner Aussage Glauben zu Geschenkt zu haben, das er sich stellen wird, zeigt leider die Naivität der Dt. Justiz.
8. Deutschland sollte Aufgrund des systemsversagens der Aufsicht den Schaden den Privatanlegern entschädigen. Die Entschädigung von derivateverkusten kann ausgeschlossen werden, da dies keine Beteiligungen sind.

Viele Beteiligte haben offensichtlich über Insiderwissen verfügt und die Finanzaufsicht musste davon ausgehen und/oder es war ihr sogar bekannt und sie ist nicht eingeschritten.

Ich bitte hier in diesem unsäglichen Fall ggfs einen Entschädigungsfonds für Privatanleger einzurichten.

Die großen Fonds sind vorher ausgestiegen, weil sie vermutlich auch Wind von der Sache bekommen haben, das wurde alles jetzt erst im Nachhinein bekannt.

Für mich ist meine Altervorge endgültig komplett ruiniert, nachdem corona mich auch schon stark in meinem Altervorsorge geschädigt hat und ich meinen Arbeitsplatz auch noch verloren habe.

Ich vertraue auf ihre Person und ihre Partei, dass sie sich Bier stark machen. Unzählige Privatanleger würden sich sehr darüber freuen und sie vor dem finanziellen Schaden bewahren. Es ist ein in der Bundesrepublik einmalige Vorgang, der einmalige Lösungen benötigt. Ein entschädigungsfonds hat hier nichts mit der Sozialisierung von Verlusten zu tun, wie es Neoliberale Politiker versuchen werden, eine solche Lösung zu verhindern.

Mindestens eine verlustverrechnungsmöglichkeit kombiniert mit einem Verlustrücktrag ein Jahr zurück, wäre eine kleine, wenn auch nicht wirklich befriedigende Lösung.

Als Berechnung für einen Schaden könnte der Eröffnungskurs am besagten 18.6.  von rund 105 Euro genommen werden und der niedrigste Kurs im Lauf des Handels. Dies nur , sofern man nicht zu einem höheren Kurs noch verkaufen konnte.

Ich setze auf sie als potentiellen zukünftigen Bundeskanzler, der sich mit einer solchen Lösung eines entschädigungfonds auch im finanzwirtschaftlichen Bereich mit Kompetenz und Gerechtigkeit präsentieren kann. Es ist genau nicht die Sozialisierung von Verlusten, sondern die Bewahrung der Aktienkultur und der Schutz von Kleinanlegern genau vor dem Neoliberalismus. Hier haben viele mit insiderwissen Privatanleger vorsätzlich geschädigt, Leider gehört auch eine staatliche überwachunsginstitution mit dazu, die einen erst Recht in gutem Glauben in der Aktie hat investiert belassen.
 

03.07.20 11:52

2 Postings, 1599 Tage Peber@brokersteve

Ich teile vieler ihrer Anmerkungen. Ich würde aber trotzdem versuchen, nicht übers Ziel hinauszuschiessen.

EY wird mit Sicherheit nicht vorsätzlich gehandelt haben. EY kann aber möglicherweise mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben - d.h. es billigend Inkauf genkommen haben, dass sie getäuscht werden. Hierfür wäre EY aber nachzuweisen, dass sie Verdachtsmomente hatten, es aber unterließen, denen nachzugehen. Das halte ich für ausgeschlossen, dass wir das EY beweisen könnten, außer einer plaudert... Bleibt also noch grobe Fahrlässigkeit, die aber vermutlich auch zu verneinen ist, wenn die gefälschten Saldenbestätigungen so echt aussahen, dass man keine Zweifel haben durfte. Andererseits stellt sich die Frage, ob man nicht bei Werten, die 1/4 der Bilanzsumme ausmachen, nicht sehr viel detaillierter schauen muss. Ich kenn mich damit zu wenig aus, aber ich fänd es eigenartig, wenn man 1/4 Der Bilanzsumme durch Vorlage einer Saldenbestätigung "prüfen" kann. Insofern hoffe ich mal, dass EY da nicht schadlos davon kommt. Aber ob wir uns gegen EY schadlos halten können bezweifel ich. Ich hab gehört, dass EY grundsätzlich zunächst einmal nur mit 1 Mio haftet, solang man keinen Vorsatz nachweisen kann?  

03.07.20 12:03
1

654 Postings, 1739 Tage Dr. Zockstellt euch

doch alle in Jerusalem an die Klagemauer!

Ebenso viel versprechend...

...und nicht vergessen: Zettel mit Rückerstattungswunsch in Euro in die Ritzen stecken!  

03.07.20 15:25

1054 Postings, 2137 Tage NL0011375019TILP hat heute einen Statusupdate an alle

Registrierten verschickt. Angeblich haben sich bereits 36.000 gemeldet.  

03.07.20 15:25

1054 Postings, 2137 Tage NL0011375019*ein

03.07.20 15:59
1

1720 Postings, 1644 Tage Deriva.OptiMail Bekommen ich stelle sie mal rein

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte entschuldigen Sie den doppelten Versand unserer Informationen. Aufgrund technischer Probleme wurden Teile des Textes multipliziert. Daher erhalten Sie nachfolgend die korrigierten Informationen.

Wir möchten Sie heute zu den neuen Entwicklungen im Fall Wirecard informieren und über den Stand der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte berichten, wie sie sich aktuell darstellen.
Zum beantragten Kapitalanleger-Musterverfahren
Die von uns bereits am 12.05.2020 eingereichte Pilotklage in Sachen Wirecard vor dem Landgericht München I wurde von uns zwischenzeitlich auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Braun und Marsalek sowie das noch amtierende Vorstandsmitglied von Knoop mittels Klage am 30.06.2020 ausgeweitet. Eine erneute Erweiterung auf zusätzliche Haftungsgegner, wie etwa den früheren Finanzvorstand der Wirecard AG, Burkhard Ley und Aufsichtsräte behalten wir uns vor.
Zum (vorläufigen) Insolvenzverfahren der Wirecard AG
Nachdem durch die Verantwortlichen der Wirecard AG ein entsprechender Antrag eingereicht wurde, hat das zuständige Amtsgericht München am 29.06.2020 um 12.00 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Michael Jaffé aus München bestellt. TILP hatte beim Gericht die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragt. Dieser wurde ebenfalls am 29.06.2020 eingesetzt. TILP-Anwalt Marvin Kewe gehört dem Gläubigerausschuss an.

Zur Frage, wie Sie Ihre Ansprüche optimal im Insolvenzverfahren verfolgen können, werden wir Sie informieren, sobald das Verfahren entsprechend weit fortgeschritten ist.  
Mögliches Vorgehen gegen die BaFin
Viele Fragen erreichen uns zur Rolle der BaFin und ihrer möglichen Haftung oder die der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Beide Stellen stehen seit längerer Zeit im Fokus der öffentlichen Kritik. TILP teilt diese Kritik und hat bereits die Forderung nach entsprechenden Konsequenzen in der Gesetzgebung und nach Entschädigung der geschädigten Aktionäre erhoben. Hierzu möchten wir Sie auch auf unsere Pressemitteilung vom 30.06.2020 verweisen. Diese finden Sie unter: www.tilp.de/presse/

Die bisherige Rechtsprechung hat eine Haftung der BaFin (oder von ihr beauftragten Dritten) gegenüber geschädigten Anlegern regelmäßig verneint. Dies liegt vor allem daran, dass das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) vorsieht, dass die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Diese Vorschrift wurde bisher dahingehend ausgelegt, dass eine Haftung der BaFin für Anlegerschäden ausscheide. Nach Auffassung von TILP muss diese Auslegung im Fall Wirecard jedoch auf den Prüfstand gestellt werden. Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung arbeiten wir bereits mit einem sehr renommierten Rechtswissenschaftler für Kapitalmarkt- und Europarecht zusammen. Gemeinsam prüfen wir derzeit die Rolle der BaFin sowie der DPR und eine möglicherweise hieraus folgende Haftung für die Investorenschäden.

Zu Ihren persönlichen Handlungsoptionen
Zunächst bedanken wir uns bei den vielen Anlegern, welche uns bereits ihre Wertpapiertransaktionen via Excel mitgeteilt haben. Anleger, welche wir hierum noch nicht gebeten haben, erhalten eine dementsprechende Email in den kommenden Tagen.  

Inzwischen haben sich rund 36.000 Geschädigte bei uns registriert. Für diesen Vertrauensvorschuss bedanken wir uns ebenfalls recht herzlich. Dies versetzt uns in die Lage, mit einer voraussichtlich sehr starken Gläubigergruppe von Mandanten auch Ihre Rechte optimal vertreten zu können - sei es vor Gericht, sei es im Rahmen von Verhandlungen außerhalb des Gerichts.

Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen, ob man als geschädigter Anleger schon jetzt gleich handeln müsse. Unsere klare Antwort darauf lautet: Nein. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, daher machen auch wir einen Schritt nach dem anderen. Wir möchten Ihnen sowohl bei der Vertretung im Insolvenzverfahren, als auch bei der weiteren Verfolgung von Schadensersatzansprüchen die bestmöglichen Voraussetzungen verschaffen, um Ihre Erfolgsaussichten in rechtlicher, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht so hoch wie möglich und die Kosten so gering wie nötig zu halten.

Um Ihnen Ihre Handlungsoptionen vollumfänglich und mit allen Kosten und Kostenrisiken aufzeigen zu können, benötigen wir noch einige Zeit. Wir versichern Ihnen, dass wir Sie stets rechtzeitig zu Ihren individuellen Handlungsoptionen informieren werden, seien Sie unbesorgt.

Über den weiteren Verlauf des Falles Wirecard werden wir Sie unabhängig davon regelmäßig informieren.

Abschließend bitten wir Sie, derzeit von Rückfragen abzusehen, da der Fortlauf der Verfahren aktuell sehr viel unserer Arbeit und unserer Zeit in Anspruch nimmt. Sobald wir Sie über Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten informiert haben, und bevor Kosten entstehen können, stehen wir Ihnen für etwaige Fragen dann aber selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Vertrauen.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.:  +49 7121 90909-38
Fax:  +49 7121 90909-81
Mail: wirecard@tilp.de
www.tilp.de

Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe https://tilp.de/impressum/
 

03.07.20 21:36
8

6480 Postings, 6668 Tage brokersteve@peber ...völlig irreführend

Es sind die einfachsten Grundsätze ordnungsmässiger Abschlussprüfung, dass der WP bei den Banken direkt Saldenbestätigungen einfordert.

Hier kommt jetzt dazu, dass

1. es sich um Treuhandkonten handelt.....erhöhte Prüfungsanforderungen
2. es 25% der Bilanzsumme ist....absolutes muss
3. Verdachtsmomente Vorlagen.....massiv erhöhte prüfungspflixht


Daher für mich ganz klar Vorsatz...das geht über grobe Fahrlässigkeit weit hinaus. Man hat bewusst weggeschaut, weil man das Mandat haben wollte und am Ende als man es gemerkt hat, es so lang wie möglich rausgezögert, um das Mandat zu retten.

BaFin hatte Bescheid gewusst und ist keinesfalls angemessen eingeschritten. Für mich such klar eine Grundlage für eine staatshaftung. Einen solchen Fall an eine lächerliche DPR wegzudelegieren und 16 Monate ist nichts passiert ist ebenso mehr als grob fahrlässig

Wir als Privatanleger sind massiv durch vollversagen , welches als vorsätzliches Handeln zu werten ist, schwer geschädigt worden, andere makrktteilnehmer wussten vorher Bescheid und sind ausgestiegen. Die BaFin hatte ausführliche Unterlagen von fraserPerring bekommen, per Einschreiben und hat nicht gehandelt. Ich bin deswegen nicht ausgestiegen.

Ich kann immer noch nicht schlafen.  

03.07.20 23:17
1

471 Postings, 4480 Tage nick_haldenfreunde, freunde ...

ihr wirecard investoren respektive spekulanten seid schon ein lustiger haufen...

dieser betrug wurde über mehr als 2 jahre detailliert von der ft dokumente bzw. beleuchtet... meiner erfahrung nach gab es noch keinen betrugsfall in deutschland, der über viele jahre so dokumentiert wurde .... shortseller mussten in diesem fall einfach nur zeitung lesen und die zeit für sich spielen lassen

könnte ihr kein english oder hattet ihr keinen zugang zur ft website... ein abonnement kann gold wert sein ;)  

04.07.20 06:19
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75 Postings, 1611 Tage Warren1981Nick.wegen FT-Glaubwürdigkeit

Wo kommen wir hin, wenn wir einer FT mehr glauben sollten als einem Testat von EY (auch, wen es hier leider besser gewesen wäre...):

- Bei den FT-Autoren (oder Quellen) war damit zu rechnen, dass hier ein erhebliches Eigeninteresse besteht.
- Nach dem Artikel musste man als normal denkender davon ausgehen, dass diese Teile der Bilanz genauer geprüft worden sind. Als dann noch die BAFIN Leerverkäufe untersagt hatte, war zu vermuten, dass es sich bei der FT um Falschaussagen handelte.
- EY als renomierter WP prüft seit einem Jahrzehnt die Bilanzen von WC; somit war das Ergebnis bis Ende 2018 für mich gesetzt!
- Zudem wurden regelmäßig hohe Ertragssteuern gezahlt, das machen Konzerne so dachte ich nicht freiwillig.
- Weiterhin hat Hr. Braun auch privat nur kurz vorher (sehr öffentlichkeitswirksam) investiert.

- Man hatte hier zu positive Prognosen (wie bei vielen Unternehmen) und evtl. auch etwas unsauber Unternehmenszukäufe in Asien erwartet, mit Kickbackzahlungen o.Ä.. Das war m.E. auch in der Bewertung auch eingepreist. Jedoch war NICHT zu erwarten, dass die Jahresabschlüsse mutmaßlich schon seit Jahren falsch sind, die Gewinne und das ganze EK nicht existent sind.


->Aber als Anleger war davon auszugehen, dass die WC-Abschlüsse (zumindest bis 2018) korrekt sind. Auch haben KFW und Commerzbank noch Ende 2019 Anleihen im Wert von mehreren 100Mio. bei WC gekauft? Sind das alles Amateure oder zocker? Vom Dax in die Insolvenz war das letzte was keiner erwartet.
Vom Dax in die Insolvenz war das letzte was ich erwartet hatte. Immerhin hatte man ja auch fleißig Steuern bezahlt, was im Nachhinein betrachtet Bestandteil des ´Glaubwürdigkeits-Tricks´ war. Ebenso wie die Käufe des Hr. Braun bis zum Schluss..

Wenn ein Testat erstellt wird, dann dürfen solche Abweichungen nicht sein. Sonst kannst Du nirgends mehr investieren! Mehr als ein Testat liegt auch bei Firmen wie SAP; Allianz, etc. nicht vor. Oder sollen sich die Anleger nun selbst Kontoauszüge holen?

Ich habe 15K Schaden, werde zunächst die Entwicklungen (Ausreden) abwarten und mich dann an einer Klage gegen EY beteiligen. Auch auf die Gefahr hin, dass Geld rauswerfe. Und ja, ich sehe meine Trades bei WC (insbesondere ´Verbilligungen´) auch selbstkritisch, den KPMG-Bericht hätte ich mir nochmal detaillierter anschauen müssen. Aber gemäß den Abschlüssen war Substanz und EK da. Asiengeschäft hin oder her. Vom Dax in die Insolvenz war das letzte was ich erwartet hatte.  


Objektiv sollten alle daran Interesse haben, dass hier harte Konsequenzen resultieren. Die Strafe (SchE Hin- oder Her-) muss EY weh tun, insofern dort grobe Fahrlässigkeit über Jahre nachgewiesen wird. Bei jeder mittelständischen GmbH wäre das Ding nicht aufgeflogen! Meine Vermutung ist, dass man hier mit Rücksicht auf einen Großkunden nicht genauer hingeschaut hat, aus Angst das Mandat zu verlieren. Falls hier der Nachweis der groben Fahrlässigkeit bei der Prüfung bekannt wird, gehe ich den Rechtsweg gegen EY.





 

04.07.20 10:43
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6480 Postings, 6668 Tage brokersteveWarren..volle Zustimmung ..Entschädigungsfonds

Für Privatanleger ist wegen des vorsätzlichen wegschauens der Aufsicht die erste Wahl.

Im Gegenzug traten wir alle unsere Schadensersatzansprüche an den Staat ab, was im Übrigen auch die Verfahren vereinfachen würde. Hier muss eine politische Lösung geschaffen werden, der Skandal sucht seinesgleichen.

Ich habe mehrer emails an die BaFin geschrieben und habe mich durch deren Antwort in Sicherheit gewogen. Die email waren pro Wirecard , aber verbunden Mit der Aufforderung hier Untersuchungen einzuleiten und des Kurs vom Handel solange auszusetzen, das hätte mir einen hohen Verlust erspart.
Ich fühlte mich in Sicherheit, weil nichts passiert ist. Wenn man jetzt liest, dass fraser Perring auch. Ich detaillierte Untrelagen per einschrieben an die BaFin geschickt hat und sie ist Bei dem grad der Vorwürfe immer noch nicht eingeschritten , sondern hat das der zahnlosen DPR unzulässigerweise nach eu recht wegdelegiert und 16 Monate ist nichts passiert?? Das ist vorsätzliches unterlassen und begründet eine staatshaftung.


Das ist ein Präzedenzfall und der erfordert auch ein einmaliges Tun und die komplette Neustrukturierung der Finanzaufsicht und des Prüfungswesens.

Ich sehe hier die staatliche Prüfung bzw. Zuteilung der prüfungfsgesellschsften im zweijährigen Wechsel als absolutes Minimum und massive Verschärfung der Prüfvorschriften und drastische Erhöhung der Strafen bei Betrug sowie massive Ausdehnung der Haftung für WPs dahin bei grobe Fahrlässigkeit.  

04.07.20 11:04
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255 Postings, 1756 Tage AmbanuitDie Anwälte mit denen ich gesprochen habe

teilten mir mit, das viele Tausende, ja Zehntausende Private Geschädigte gibt.
Die Schadenssumme ist enorm und geht nicht wie einige hier glaubten in die Hunderte Millionen sondern in die Milliarden.  Die Vorgehensweise von TILP sich in den Gläubigerausschuß einzutragen wahr geniel wie ich finde.

Nochmal ganz klar an die Hirnverbrannten, die meinen man hat sich verzockt.
Das ist falsch, man ist betrogen worden. Jeder der betrogen wird geht zum Anwalt und versucht sein Recht zu bekommen. Völlig legetim.

Bitte lasst euch nicht davon abhalten, wie der Anwalt es sagt, macht euch bemerkbar. Selbst wenn ihr nur ein paar Hundert Euro verloren habt.
Das hier geht garnicht.
Wenn der Scheiß hier durchgeht ohne das die Politik da eingreift, bringe ich die Klitsche von meiner Frau auch an die Börse und f---cke ein paar Hunderttausend Anleger.
Schein ja einfach zu sein in Deutschland, wie lächerlich. Kaufe mir von der Kohle ein paar Häuser, überschreibe alles meiner Frau, bezahle von der abgezockten Kohle meine Kaution, stelle mich, bezahle die besten Anwälte und bin in 5 Jahren wieder raus. Dann aber 100 Mio reicher.

 

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