ein Leerverkäufer leiht sich Aktien und kauft diese nicht, Grund: Er wird somit nicht meldepflichtig, wenn er über 5% der ausstehenden Anteile erwirbt. Im Falle der UBS wird es vermutlich so kommen, dass wir sicherlich abermals eine Meldung (muss nicht zwingend die UBS sein) demnächst bekommen, sich hier per Kauf von z.B. 5,35% wieder beteiligt zu haben, und schon sind sie fast ganz unten eingestiegen und partizipieren überproportional an evtl. steigenden Kursen, sind sie hingegen bestrebt den Kurs abermals zu drücken, erleben wir gleiches Spiel wie vormals usw. Das sind natürlich alles nur Vermutungen, denn ansonsten wären „wahrscheinlich“ die „Börsenaufsichten“ schon längst tätig geworden. |