Die Herbeiführung eines Delisting-Beschlusses durch die Hauptversammlung ist nicht erforderlich. Den Aktionären wird kein Kauf- oder Abfindungsangebot unterbreitet, weil die 118000 AG mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 118000 AG nur noch fortbesteht, um ihre Gläubiger zu befriedigen und um den dann """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""gegebenenfalls noch verbleibenden Überschuss unter ihren Aktionären zu verteilen.""""""""""""""""""""""""""" Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 118000 AG wird voraussichtlich am 01.02.2013 eröffnet werden (Ad-hoc-Mitteilung vom 25.01.2013). |