In Deutschland sind Versicherungen verpflichtet, das Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) zu informieren, wenn eine Kfz-Versicherung gekündigt wird. Dies ist wichtig, da in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Fahrzeuge besteht. Wenn der Versicherungsschutz endet, wird die Zulassungsstelle automatisch darüber informiert, und das Fahrzeug kann gegebenenfalls stillgelegt werden, falls kein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen wird.
Die Meldung erfolgt durch die Versicherung elektronisch an die Zulassungsbehörde, die dann weitere Schritte einleitet, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug entweder eine neue Versicherung erhält oder außer Betrieb genommen wird. |