Also theoretisch ist das grundsätzlich schon möglich, hilft dem Aktionär aber nicht.
Vorab eines: Die Börsennotierung endet nicht mit der Insolvenz. Nur dann, wenn es vom IV beantragt wird. Diese Mühe macht sich meist aber niemand, weil es keinen Einfluss auf das Verfahren hat. Darum können auch vollkommen wertlose Aktien weiter gehandelt werden und auch Kurssprünge machen - was aber sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
Nun zur eigentlichen Frage: Im Rahmen der Inso nach EsUG wird ein Plan erstellt, um das Unternehmen wieder auf die Beine zu bringen.
Dazu gehört ein Schuldenschnitt, wo Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten müssen. Weil diese aber vorrangig vor den Aktionären sind, gibt es dann auch einen Kapitalschnitt.
Danach sind die alten Aktien praktisch wertlos und die neuen Aktien gehören anderen, oft den bisherigen Gläubigern.
Das bedeutet, dass die Aktien zwar an der Börse bleiben können, die alten Aktionäre aber dennoch praktisch einen Totalverlust haben, den sie auch nicht mehr aufholen können.
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