Sie haben gegen USAT vollumfänglich gewonnen: "Am 20. Juli 2017 wurde der OTI Claim an das US-Bezirksgericht für den Eastern District of Pennsylvania übertragen und am 23. August 2017 wurden der USAT Claim und der OTI Claim in einer einzigen Klage zusammengefasst. Am 1. November 2017 haben alle Parteien dieses Verfahrens eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung ihrer Streitigkeiten geschlossen und dementsprechend alle Rechtsstreitigkeiten am 1. November 2017 abgewiesen. Wir haben die vollständige Zahlung für alle an Masterwork verkauften Produkte erhalten."
Die Frage ist immer noch offen, welche Reader USAT nun seinen Kunden anbietet. Auf ihrer Internetseite sind immer noch die OTI-Reader vertreten!!! |