staatliche hilfe ist eine kann sache, und meist abhängig von der grösse des unternehmens und von den arbeitsplätzen. wenn bei opel hunderttausende arbeitsplätze wackeln, gibts hilfe, bei wmi wären es für die holding vielleicht fünfzig. also meiner meinung nach keine staatshilfe. die frage zum reorgplan ist gut, ich weiss die antwort nicht. ich könnte aber aus der reaktion von richterin walrath auf unstimmigkeiten in den anwaltsrechnungen ableiten (sie hat vor kurzem bemängelt, dass flüge zu besprechungen nicht zum richtigen datum verbucht wurden und übernachtungen zu teuer seien, sehr korrekt, die richterin, schaut trotz aller milliarden auf 300 dollar zuviel verrechneter spesen), dass unbestimmtheiten im reorplan eher auf harsche reaktionen treffen werden. ausserdem muss der plan ja befürwortet werden. das gericht kann zwar gegen einzelne stimmen, wird aber sicher keinen plan genehmigen, der von vielen abgelehnt wird. damit meine ich, das gericht kann z.b.bei einer liquidation den bondhaltern 10% wegnehmen (statt 100% nur 90%) und diese auf die aktionäre verteilen, wenn es der meinung ist, dass sonst ungerechtigkeiten auftreten. ich gehe davon aus, dass die exklusivitätsperiode für den plan, sofern über die 4 mrd und die steuern keine entscheidung getroffen wird, verlängert wird. |