Das sehe ich etwas anders.. Diese Klage entscheidet ja über den "Anspruch" auf ... Schadenersatz... der durch den ans Tageslicht gekommene VW - Betrug entstanden ist. Das kann zb. der Wertverlust sein, der ja hierdurch ohne Zweifel entstanden ist. Angenommen ein KFZ von VW, hatte vor dem Bekannt werden noch einen Wert X und eine gewisse Zeit nach dem Bekannt werden, wurde dieser Wert des KFZ, bei gleichen Eingabevorgaben in der Schwacke-Liste plötzlich mit dem X Wert weniger an Wert angezeigt, ist dies ein durch den Betrug verursachter Schaden. Ein Szenario : Dieses KFZ verunfallt, durch einen eigen verschuldeten Unfall. Es besteht eine Vollkaskoversicherung Der Versicherer lässt es begutachten. Es stellt sich heraus, dass der Schadenwert des KFZ, den ermittelten Ist-Wert nur um 500,00€ übersteigt. Das KFZ ist Totalschaden und wird vom Versicherer zu den Reparaturkosten nicht mehr als reparaturfähig deklariert und auch nur noch zum Ist-Wert minus dem Restwet minus Vollkasko - Selbstbehalt abgerechnet. Ohne den VW-Betrug wäre der Wert des KFZ in der Schwacke - Liste aber stabil geblieben, läge damit dann noch bei einem Wert X über den Reparaturkosten und es wäre somit kein Totalschaden mehr. Der Versicherer würde zu den Reparaturkosten minus dem Vollkaskoselbstbehalt, den Schade übernehmen. Dieser "Wertverlust" aus der Schwackeliste, wäre dann der "Schadenersatz" um den es in einer Klage gehen würde, falls dies in der Sammelklage gegen VW für die Kläger positiv ausgehen würde.
Dies hat aber nichts damit zu tun, das ein KFZ auch nach einem Softwareupdate, weiterhin nicht den Vorgaben entspricht und eigentlich eine Hartware-Nachrüstung benötigt..... Hier kommt "Baumot" ins Spiel...... , welche dieses KFZ erst wieder in den Zustand versetzt, die Vorgaben zu erfüllen.
Und hierzu hat VW schon eine Zusage gemacht, sich mit einem Finanzielleb Beitrag an dieser notwendigen Hartware-Nachrüstung zu beteiligen.
Also, eigentlich müßten nun die Betroffenen KFZ-Besitzer jetzt ( nur noch) diese von Baumot entwickelte Hartware-Nachrüstung realisieren.
Ein Einklagen der Erstattung, durch VW sehe ich als nicht notwendig, da dies ja von VW schon zugesagt wurde. Wie gesagt, dies betrifft ja auch nicht das Klageverfahren, um welches es Heute den Auftakt gab. Dies betrifft nur der Feststellung und Zulassung zum Anspruch auf "Schadenersatz" gegen VW.
Auf weiter Gute Geschäfte / Zahlen bei Baumot und allen Investierten viel Erfolg. Gruß bahag1 |