Das heißt nicht, dass der Meldepflichtige oder der Emittent von deren Pflichten entbunden sind. Ruft mal bei der Bafin an und lasst euch den Absatz auf deren Webseite zum Thema Stimmrechte in der Insolvenz GENAU erklären. Der Hinweis ist in meinen Augen ein wenig irreführend, nachdem mir ein Mitarbeiter der Bafin den korrekten Hintergrund neulich erklärt hat.
Der IV muss den Emittenten nur bzgl. der Meldepflichten unterstützen, er muss dessen Handlungspflicht nicht ersetzen. Und das betrifft die Deckung der damit verbundenen Kosten, welche der IV aus der Insolvenzmasse zu decken hat.
Melden muss weiterhin der Emittent. So wie es unter §21ff. WpHG steht. Eigentlich auch logisch. Und seit der letzten Änderung des WpHG sind die Sanktionen bei Nichtmelden ja verschärft worden... ;-)
Aber gut, damit hier keine unbelegten Gerüchte stehen bleiben so kurz vor dem Schlußtermin, werden wir mal die Bafin von den Ungereimtheiten bzgl. der Stimmrechte zu WTB in Kenntnis setzen.
Nicht, dass es da im Hintergrund die von User Monaco1 vermuteten (?) "Mauscheleien" (z.b. #7665, 7660) gibt, von denen die Aktionäre nichts erfahren.
Vielleicht haben wir Glück und die Bafin führt auch eine Marktanalyse bzgl. des Handels mit Walter Bau Aktien durch. Dann haben alle Marktteilnehmer eine bessere, weil transparentere, Ausgangsposition, denke ich mal. |