...macht der Insolvenzverwalter unbeirrt weiter.
6 IN 94/05 Beschluss - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151 - Schuldnerin - --
1.§Die Prüfung der bis 11.12.2015 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.§Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.02.2016 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
3.§Bei den Forderungen Tab.Nr. 12899 und 12900 ist gemäß Beschluss vom 15.02.2007 die Überprüfung durch den Sonderverwalter Herrn Rechtsanwalt Hohenadl vorzunehmen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.12.2015
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
Der letzte Prüfungstermin, schätze ich. Antrag Delisting VOR der Schlussrechnung oder VON AMTS WEGEN danach ? Bin gespannt... |