Da wird dargestellt, dass die Polizei Ermittlungen aufnehmen will! Ist denn wenigsten von dem Amt entsprechend die weitere Hilfe gestrichen worden? Oder kann derjenige immer noch 2 bis 4 fach sein Geld holen.......Aufgefallen sind ja wohl nur diese, die mehrmals an der Stelle sich gemdelt haben.........Andere warne 2 mal in Hannover, 2 mal In Wolfsburg und 2 mal in Göttingen......etc....
Und was passiert dann ? Das Amt wird die zuviel gezahlten Gelder zurück fordern, die der einzelne wohl nicht zahlen kann, weil schon ausgegeben. Wie wird denn dann die Strafe aussehen?
Also ich meine, auch im Falle eins sonst berechtigten Asylantrags, hat derjenige mit diesem Betrug sein Recht auf Hilfe verwirkt. Es sollte ausgewiesen werden, und gleichzeitig natürlich keine weitere Gelder ab sofort mehr bekommen! |