Da diese Stellungnahme, die zuletzt am 16.03.2016 aktualisiert wurde, vermutlich nicht ewig und dauerhaft von Wirecard auf der Seite der IR veröffentlicht werden wird, hier der Originaltext, der zumindest derzeit unter
https://www.wirecard.de/wirecard-stellungnahme-maerz2016/abgerufen werden kann. Aber wer weiß, wie lange das dort stehen wird:
Erklärung von Wirecard zu den Berichten, die von einer fragwürdigen Quelle veröffentlicht wurden und unwahre und verleumderische Behauptungen enthalten:
Der Bericht ist vollkommen substanzlos und wir gehen davon aus, dass der Bericht verbreitet wurde, um unseren Aktienkurs negativ zu beeinflussen. Rechtliche Schritte wurden eingeleitet.
Trotz des eindeutigen Mangels an Glaubwürdigkeit hat Wirecard erhebliche Zeit und Mühe in die Prüfung des Berichts und der darin enthaltenen Anschuldigungen investiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bericht gänzlich unwahr ist. Nachstehend finden Sie ausführliche Antworten auf eine Reihe der angesprochenen Punkte.
Wirecard unterstützt seit jeher eine verstärkte Regulierung des Internetzahlungsverkehrs mit strikter Compliance, um Verbraucher, Händler und die Branche vor Fehlverhalten in jeglicher Form zu schützen. Wirecard war der erste Zahlungsverkehrsdienstleister (Payment Service Provider - PSP), der bereits im Jahr 2006 über eine Vollbanklizenz verfügte. Als beaufsichtigtes Unternehmen unterliegt Wirecard der umfassenden Regulierungsaufsicht und Einhaltung strenger Compliance-Verfahren für die Transaktionen des Unternehmens. Seit dem Erwerb der Vollbanklizenz durch Wirecard führt die Europäische Union rechtliche Rahmenbedingungen ein, die die Beantragung von Lizenzen seitens der Mitbewerber von Wirecard erfordern und dieselben der Regulierungsaufsicht unterstellen. Die deutsche Banklizenz von Wirecard und das daraus resultierende Regulierungssystem zeigen, dass Wirecard in einer der komplexesten und striktesten Regulierungsumgebungen Europas tätig ist.
1. Als einer der weltweit führenden Online-Bezahldienste verfügt Wirecard über ausgezeichnete Kontakte zu sämtlichen Kreditkartenorganisationen. Durch seine beaufsichtigten Unternehmen im Vereinigten Königreich und in Deutschland ist Wirecard aktiver Lizenznehmer / aktives Mitglied dieser Organisationen, und zwar seit über einem Jahrzehnt. Neben seiner Rolle als Händler-Akzeptanz (Acquirer) und kartenausgebendes Institut (Issuer) für diverse Kreditkartenorganisationen verfügt Wirecard nicht nur über strategische Partnerschaften mit diesen Kartenorganisationen sondern hat auch Vermögenswerte und Tochtergesellschaften von ihnen erworben.
2. Wirecard legt die Art der vom Unternehmen bearbeiteten Transaktionsvolumen und die Einnahmen im Zusammenhang mit jedem Kundenbranchensegment in seinen geprüften Jahresabschlüssen fortlaufend offen. Online-Glücksspieltransaktionen stammen ausschließlich von beaufsichtigten Glücksspielbetreibern und machen etwa 7% des gesamten Transaktionsvolumens von Wirecard aus. In der öffentlichen Berichterstattung von Wirecard werden sie im Segment ‚Digitalprodukte‘ zusammengefasst. Jegliche Behauptung, Wirecard würde die Zahlungsgerichtsbarkeit und das damit verbundene Händlerrisiko verschleiern, um Hochrisikoeinstufung und Authentifizierungsanforderungen innerhalb der Kreditkartenorganisationsnetzwerke zu umgehen, ist falsch. Die Compliance-Verfahren und Verfahren zur Einrichtung von Händlerkonten bei Wirecard werden mehrfach von den Aufsichtsbehörden sowie von den Kreditkartenorganisationen selbst geprüft. Die Zuweisung der Ländercodes und Händlerkategorien zu den jeweiligen Händlerkonten erfolgt in vollständiger Übereinstimmung mit sämtlichen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, Steuervorschriften und Vorschriften der Kreditkartenorganisationen.
3. Wirecard hat Krores nie erworben und steht in keinerlei Geschäftsbeziehung zu Krores.
4. Wirecard hat keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen mit der Inatec GmbH.
5. Wire Card UK Limited (Firmennummer 05888415) wurde am 27. Juli 2006 im Auftrag der Wirecard AG von einem Incorporation Agent zwecks Gründung einer Tochtergesellschaft für Wirecard im Vereinigten Königreich gegründet, aber letztendlich wurde anders entschieden so dass sie letztlich eine Vorratsgesellschaft war, die nie aktiviert, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Eigentum der Wirecard Group war. Sie wurde am 17. August 2010 aufgelöst. Die erste Meldeadresse von Wire Card UK wurde vom Incorporation Agent festgelegt. Sie wurde nie geändert, weil die Gesellschaft nie aktiviert wurde. Wäre sie in irgendeiner Weise aktiviert worden, wäre die Anschrift selbstverständlich in eine Wirecard-Adresse abgeändert worden. Die Tatsache, dass es sich bei der Adresse um eine Wohnanschrift handelte, liegt außerhalb unseres Verantwortungs- und Einflussbereichs.
6. Weder mittelbar noch unmittelbar hat Bluetool Limited jemals zur Wirecard Group gehört.
7. Weder mittelbar- noch unmittelbar hat Bluemay Enterprises jemals zur Wirecard Gruppe gehört.
8. H. Usman Fayaz war weder direkt noch indirekt Aktionär einer der Gesellschaften zum Zeitpunkt des Kaufs des Zahlungsgeschäfts der GI Retail Group. Weder GI Technologies noch Hermes waren jemals an irgendeiner Form von Lotterie- oder Gaming-Geschäft beteiligt. GI Technologies ist der führende Inlandsgeldtransferanbieter in Indien und der Aufsicht der indischen Zentralbank ‚Reserve Bank of India‘ (RBI) unterstellt. Das Unternehmen wird regelmäßig von den Aufsichtsbehörden geprüft und setzt strenge KYC- und Compliance-Verfahren für seine Geldtransfertransaktionen ein. Der Unternehmensbetrug, auf den hier Bezug genommen wird, bezieht sich auf die Firma Popular Agro Farms Pvt Ltd, die überhaupt nichts mit Wirecard oder GI Retail zu tun hat.
9. Wirecard hat die Asia Pacific E-Serv Corporation (aspaconline) nie erworben. Wirecard Asia Pacific, Philippinen, war 2007 eine neu gegründete Gesellschaft und wurde 2012 aufgelöst.
10. Wirecard hat niemals Content-Websites oder sonstige Handelsgeschäftsmodelle gehostet.
11. Wirecard hat nie gegen das US-Gambling-Gesetz (UIGEA) verstoßen.
12. Click2Pay war als Zahlungswallet vorwiegend für den europäischen Markt im Bereich digitaler Content positioniert. Gleichzeitig war Click2Pay konform mit den Regularien der Kreditkartenorganisationen und dem UIGEA. Click2Pay hat nie eine bedeutsame Marktstellung erreicht. Sowohl die abgewickelten Volumen als auch die Gewinnbeiträge waren in Relation zu den Kernprodukten-und Lösungen der Wirecard AG relativ gering. (2008 waren es beispielsweise im Konzern unter 4% der EBIT-Beiträge absteigend auf 0% ab 2010).
Zatarra hat im Übrigen die dubiose Studie neu verändert, in einem dieses Mal 34-seitigen Dokument die bisherigen Inhalte weitgehend wieder aufgegriffen etc. Wer hier im Forum wirklich mit Beträgen um 100.000 Euro in Wirecard engagiert ist, sollte das Dokument lesen und sich sehr intensiv mit den Anschuldigungen und der Stellungnahme Wirecards auseinandersetzen.