Aus dem Geschwurbel meiner Bank geht auf immerhin 3 Seiten geht nicht hervor, ob für den Umtausch die Sondergenehmigung der Bundesbank individuell beantragt werden muss oder musste. Wenn die Genehmigung individuell erforderlich ist, wird man das kaum innerhalb einer Woche schaffen. Ebenso wie die persönliche Verifizierung eines russischen Kontos in Russland.
Am Ende schreiben Sie noch, dass man die Aktien verkaufen muss, sobald das möglich ist (Deinvestition in Russland wird gefordert).
Und dann noch: Wer nicht umtauscht, bekommt den Verkaufserlös der gegen die ADRs hinterlegten Originalaktien. Nehmen wir mal an, dass die Mellon Bank redlich ist und tatsächlich die Originalaktien hinterlegt sind, dann würde ja die Mellon Bank die Aktien verkaufen und den Gegenwert auszahlen. Welchen Vorteil es bringt, wenn man selber tauscht und verkauft (sobald es dann möglich ist), ist mir persönlich nicht klar. Die Mellon Bank kann den Wert der hinterlegten Aktien ja nicht selbst festlegen, sondern der Börsenkurs zählt. Noch eine Frage: Auf die hinterlegten Originalaktien sind ja im Jahr 2022 noch 51 Rubel pro Aktie Dividende gezahlt worden, die die Mellon Bank erhalten haben müsste. Was wird damit? |