Prxisgebühr der Beamten gestoppt

Seite 1 von 5
neuester Beitrag: 21.04.08 22:31
eröffnet am: 02.04.08 07:31 von: hkpb Anzahl Beiträge: 116
neuester Beitrag: 21.04.08 22:31 von: Repro Leser gesamt: 9833
davon Heute: 3
bewertet mit 18 Sternen

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   

02.04.08 07:31
18

5801 Postings, 6862 Tage hkpbPrxisgebühr der Beamten gestoppt

Es bestätigt sich immer wieder: Es gibt immer zweierlei Recht.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Quelle: (WB) Mittwoch 02. April 2008

Prxisgebühr der Beamten gestoppt.

Göttingen (dpa). Der Eigenanteil von zehn Euro pro Quartal, den Beamte für Arztkosten   bezahlen müssen, ist rechtswidrig.
Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Der sogenannte Eigenbehalt, welcher der Praxisgebühr von gesetzlich versicherten Kassenpatienten entspricht, sei mit höherrangigem Recht unvereinbar heißt es in der gestern veröffentlichen Entscheidung.
Az.: 3 A 277/07  
Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   
90 Postings ausgeblendet.

04.04.08 15:52
1

286 Postings, 6148 Tage Shortseller@Wolf

da hast du Recht, den Beamtenstatus braucht man für diese Berufsgruppen nicht. Früher war es noch schlimmer, da waren Postler und Eisenbahner Beamte. Jetzt sind diese Unternehmen privat. Billiger ist es zunächst jedenfalls nicht, denn du mußt erstmal deutlich mehr Geld aufbringen, weil das Brutto durch die SV-Beiträge viel höher ist. Dafür sparst du später dann die Pension, weil die BfA Rente zahlen muß. Das war im wilden Osten nach der Wende DER Einsparknaller! Die haben alle Angestellten zu Beamten gemacht und dadurch immense Personalkosten gespart. Allerdings zu Lasten der Zukunft, durch die Pensionsverpflichtungen.

Beamte sind auch als Arbeitskräfte einfacher. Sie haben anders als Verw.-Angestellte keinen einklagbaren Anspruch auf höhere Bezahlung, wenn sie höherwertige Tätigkeiten ausüben. Du kannst einen Beamten also jahrelang die Wurst vor die Nase halten und ihn Tätigkieten machen lassen, für die er gar nicht bezahlt wird. Das kam früher praktisch nie vor, heute ist es schon fast  die Regel. Es gibt noch weitere Vorteile für den Arbeitgeber, z. B. dürfen Beamte nicht streiken und man kann sie überall im Zuständigkeitsbereich der Behörde einsetzen, ohne daß sie sich wehren können. Ein Bundesbeamter muß also notfalls von Berlin nach Leipzig übersiedeln, wenn seine Bundesbehörde dorthin umzieht.  

04.04.08 15:57

286 Postings, 6148 Tage Shortseller@Fifastar

Ja, es gibt eine solche Mindestpension, die im Vergleich zur Rente recht hoch ist. Das ist nicht zu unterschätzender Vorteil.

Übrigens lohnt es sich für einen Beamten manchmal schon, in die GKV zu gehen, nämlich wenn er Kinder hat und seine Frau nicht arbeitet. Dann sind Frau und Kinder nämlich mitversichert. Bei der PKV muß er alle Familienangehörigen extra versichern, das kann u. U. teurer werden.  

04.04.08 16:07

199 Postings, 6624 Tage Fifastar@Shortseller

Ich hätte da noch ein paar Fragen:

Wie müsste ein Beamter mit Familie sich denn in der PKV versichern:
Sich selbst mit 50% Erstattung und die Famielenangehörigen mit 100% Erstattung? Oder bekommt der Beamte auch für die Familenangehörigen die Beihilfe, so dass alle mit 50% Erstattung versichert werden können.

Wie würde denn die Beihilfe im Falle eines GKV versicheren Beamten laufen? Geht das überhaupt?

Danke und Gruß
FS  

04.04.08 16:08

16763 Postings, 8504 Tage Thomastradamus...bekommt aber im Gegenzug Tarife, die deutlich

unter denen für Angestellte liegen...und dies nicht nur hier.

Gruß,
T.
-----------
Gruppenlos glücklich.
Hier könnte Ihre Werbung stehen!*

*) außer Tiernahrung

04.04.08 16:18
1

199 Postings, 6624 Tage Fifastar@Thomastradamus

Ich glaube nicht das die Versicherungen die Beamten sponsern, es muss sich also immer noch rechnen auch wenn Beamte bei den Tarifen günstiger wegkommen, Versicherungsmatematik halt.

Gruß
 FS  

04.04.08 16:26
2

286 Postings, 6148 Tage ShortsellerFifastar,

wenn er Familie hat, ist die Beihilfe höher, dann muß er sich nicht zu 50% privat versichern lassen. Gilt auch für seine Frau und seine Kinder. Ich glaub, die Beihilfe geht bis zu 80%, je nach Familienstand und Dienstherr. 80% ist übrigens auch der Satz, der bei Ruhestandsbeamten gilt, auch die müssen sich nur zu 30% versichern.

Ist er in der GKV, erhält er keine Beihilfe.

Die Krankenversicherung ist aus meiner Sicht nebensächlich, wenn man über "Privilegien" diskutieren will. Vorteile bieten z. B. die Pensionsregelungen und die Unkündbarkeit. Unkündbarkeit heißt ja z. B. auch, daß ein Beamter auf Lebenszeit (frühestens ab Erreichen des 27. Lebensjahres) nicht so einfach fliegen kann, wenn er zu dämlich ist, seinen Job zu machen. Der landet dann irgendwann im Vorruhestand, vor allem, wenn er es darauf anlegt. Bei Angestellten geht sowas faktisch gar nicht mehr, EU-Rente bekommt man kaum noch durch.      

 

04.04.08 16:30
2

286 Postings, 6148 Tage ShortsellerNee, zurück, war Quatsch!

Ein aktiver Beamter bekommt 50% Beihilfe, ein Ruheständler 70%, für die Kosten der Frau gibts 70%, für die der Kinder 80%. So isses richtig!  

04.04.08 17:34
1

36845 Postings, 7745 Tage TaliskerFifastar,

ein Beamter wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, ginge er in die GKV. Denn da zahlt die Beihilfe 0,0, also gar nichts. Er müsste sich zu 100% versichern.
Klingt komisch, ist aber so.
Gruß
Talisker
-----------
Bitte warten Sie kurz, während Ihre Daten vorbereitet werden.

06.04.08 00:07

53 Postings, 6086 Tage Repro#73. #77, #82

Wenn man die Meinungsäußerungen der Beamtenhasser einmal untersucht, findet man folgende Formulierungen:
#73Ich glaube nicht, daß... /d.h. er weiß nichts, er glaubt!
#77Wenn ich mich nicht irre.../  
d.h.er weiß auch nichts, behauptet es aber mit Vorbehalt!
#82 Ich meine zu wissen.../ das heißt auch nichts anderes als
"eigentlich habe ich keine Ahnung, aber so denke ich mir das"

Also Ihr Nichtswisser, warum glaubt Ihr oder meint Ihr zu wissen?
Nehmt doch einfach zur Kenntnis wie es ist und drechselt Euch da nicht irgendetwas zusammen, was jeglicher Grundlage entbehrt.
Aber die aus der rot- und blutroten Ecke sind daran verständlicherweise nicht interessiert. Sie kennen ja die Lehren von Karl Murx und Engels.
Und dann checken sie noch schnell die Aktien.  

06.04.08 00:12

267 Postings, 6109 Tage SchlafwandlerBiste Beamter, Repro?

Was denn? Verwaltung, Polizei, Lehrer, Finanzamt?  

06.04.08 00:16

53 Postings, 6086 Tage Repro#71

dümmer geht`s nimmer, passt aber prima zur den Rechtschreibkenntnissen!  

06.04.08 00:45

199 Postings, 6624 Tage Fifastar@Repro

Es ist gut zu wissen das es einen (Repro) gibt der alles weiß. Oder bist Du nur einer der alles zur Kenntnis nimmt?

Gruß

   FS

 

06.04.08 01:10
1

199 Postings, 6624 Tage Fifastar#63

Wenn man nicht nachhaltig wirtschaften muss ist es unsinnig Lehrer nicht zu verbeamten. Der verbeamtete Lehrer ist insbesondere aufgrund der nicht anfallenden Rentenversicherungsbeiträge im Unterhalt zunächst günstiger als der Lehrer im Angestelltenverhältnis. Das irgendwann die Pension des verbeamteten Lehrers fällig wird stört die Verantwortlichen von heute nicht, denn bis der neue Beamte in Pension geht ist der damals Verantwortliche schon lange in derselben.

Gruß
 FS  

07.04.08 22:11

53 Postings, 6086 Tage Reprozu #101

Kannste Dir vorstellen, dat et ooch andere Berufe mit einem Funduswissen in Sachen Recht jipt?  

07.04.08 22:29

267 Postings, 6109 Tage SchlafwandlerKlar,

aber die derart Berufenen springen nicht so gern für die Beamtenschaft in die Bresche. Und schon gar nicht so energisch wie du. ;)  

09.04.08 19:00
2

53 Postings, 6086 Tage ReproNoch ganz schnell...

einen Witz zu guter letzt. Ist aus den 50ern Jahren. Damals hat man sich vor Lachen gekugelt, wenn er erzählt wurde:

Geht ein junger Mann zum Arzt, weil ihm immer der Oberbauch weh tut. Der Doc untersucht ihn eingehend, dann fragt er:
"Was machen sie beruflich, haben sie eine sitzende Tätigkeit?"
"Ja". "Ich kann bei ihnen nichts finden, sind sie etwa Beamter?" "Ja". Arzt: "Ach, dann ist schon alles klar, ich gebe ihnen mal drei Mark und dann essen sie sich mal richtig satt".

Wo bleibt Dein Lachen, Leser?  

10.04.08 09:07
2

9500 Postings, 6981 Tage Der WOLFsuper witz - aber früher hat man noch vernünftig

gegessen um am nächsten tag hart arbeiten zu können. heute wird gegessen (gefressen) weil man langeweile hat - und für einige tätigkeiten die auch von beamten bekleidet werden dürfte wohl ne halbe banane reichen um den nächsten tag ohne blessuren des oberbauchs zu überstehen ...

wer sich über die rechtschreibung bei ariva aufregt der hat den sinn des bloggens wohl nicht recht verstanden. wer sonst nichts kann als sich über rechtschreibfehler (die hier ganz sicher auch des öfteren vorkommen weil einfach zu schnell getippt wird) anderer aufregt - das wird einer sein der es eigentlich nur mit größter anstrengung gerade mal so selbst auf die reihe bekommt - aber sonst eben nichts ...

p.s.: bill gates hat eine rechtschreibschwäche - und er shiced drauf ... weil es wichtigeres im leben gibt ;)
-----------
Gruesschen
Der WOLF & Kollegin

10.04.08 16:27
1

199 Postings, 6624 Tage Fifastar@Repro

Ich will den Beamten ja garnicht zu nahe treten, die meisten werden schon einen ordentlichen Job machen. Des Weiteren und um auf den Titel des Threads zurückzukommen, halte ich es für richtig das Beamte, welche privat Krankenversichert sind, keine Praxisgebühr bezahlen müssen, da der privatversicherte Angestellte auch keine Praxisgebühr zahlen muss.

Was meiner Meinung in dieser Gesellschaft generell falsch läuft ist:

1) Das es überhaupt die Möglichkeit gibt sich über eine private Krankenversicherung komplett dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entziehen und das sage ich obwohl ich günstig privat Versichert bin. Das Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist für mich das undurchsichtigste und unlogischte aller Sozialkassen.

2) Das es überhaupt Pensionäre und Rentner gibt, warum gibt es nicht ausschließlich "Altersgeldempfänger".

3) Die Politiker die Gelder in den Sozialkassen nach Gutdünken verwalten und entsprechend oft Zweckentfremdet einsetzen.

Die Beamten kommen bei mir nun ins Fadenkreuz weil für sie:

1) Die Ansprüche an die Altersvorsorge sich aus unerfindlichen Gründen vollständig anders Ermitteln als die der gesetzlich Versicherten (Höhe der Ansprüche, Berechnung der Ansprüche, benötigte Zeit zum Erreichen von Ansprüchen und die Finanzierung der Ansprüche).  
2a) Keine Beiträge in eine solidarische Krankenversicherung abgeführt werden.
2b) Keine Beiträge in eine solidarische Pflegeversicherung abgeführt werden.
3) Die AV vergessen wir an dieser Stelle mal, da der Fall bei einem Beamten ja eh nie eintreffen wird.

Das der einzelen Beamte für diesen Mißstand nichts kann ist mir schon klar, deshalb würde es mir schon reichen wenn er erkennen würde das seine Sonderstellung zum Thema Solzialkassen innerhalb der Gesellschaft schon überdenkenswert wäre.

Gruß
 FS





     

10.04.08 22:57

53 Postings, 6086 Tage ReproIst alles richtig, Fifastar!

nur haben die Beamten ihren Status nicht erfunden, sollen sich aber ständig dafür rechtfertigen! Das ist das Ungerechte an der Sache, und ich würde mich genauso für die Klempner oder Arbeitslose oder Hausfrauen oder Pfaffen einsetzen, wenn sie ihre Arbeit ordentlich tun. Warum sollen die Beamten stille halten, wenn sie angepinkelt werden? Und meistens werden sie angepinkelt, WEIL sie ihre Arbeit korrekt machen!


AMEN!  

10.04.08 22:59

53 Postings, 6086 Tage ReproNachtrag:

Oder habt Ihr es gern, wenn Ihr angepinkelt werdet, nur weil Ihr Euren Job richtig macht?

Doppelamen!  

10.04.08 23:36

53 Postings, 6086 Tage ReproSo, nun dürft Ihr Euch freuen,

es ist für mich zu diesem Thema alles gesagt, deshalb ist dies mein letzter Beitrag. Eine sehr, sehr gute Zusammenfassung zu diesem Thema findet Ihr im Posting #9 (!)von Shortseller, letzter Satz. Besser kann man nicht zusammenfassen!
Vielleicht schaut Ihr da noch mal rein.

Ich schau mal, ob es unter "kennste schon den" o.ä. noch ein schöner Witz zu lesen ist.
Ade!  

11.04.08 00:38

8051 Postings, 7933 Tage RigomaxTalisker (98): Doch, in besonderen Fällen kann

es auch für Beamte günstiger sein, in der GKV zu sein. Nämlich dann, wenn er viele Kinder hat. Das hat Shortseller schon in #93 geschrieben.

Der Anreiz, in der GKV zu bleiben, steigt in solchen Fällen noch, wenn die Verbeamtung relativ spät erfolgt, weil dann die PKV-Beiträge höher sind.

Ich kenne solch einen Fall.
Aber diese Fälle sind tatsächlich selten.  

12.04.08 23:40

7538 Postings, 8668 Tage Luki2es kommt oft

anders als man Denkt!

Beitragszahler sollen bei Krankenkassenpleiten haften

Im Streit über den Gesundheitsfonds kommt die Bundesregierung den Ländern entgegen - zu Lasten der Patienten. Bei der Insolvenz einer Kasse sollen nach SPIEGEL-Informationen die Beitragszahler für mögliche finanzielle Schäden aufkommen. Selbst dann, wenn sie in einer ganz anderen Kasse versichert sind.

weiter unter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,547004,00.html



Gr.  

13.04.08 10:49
1

53 Postings, 6086 Tage ReproRogimax, weißt du....

...denn wenigstens, daß es eine Bevölkerungsgruppe gibt,
die am besten von der GKV profitiert? Da ist der Beamte mit 5 Kindern ein Waisenknabe gegen! Trau es mich kaum zu sagen, sonst werde ich gleich als fremdenfeindlich hingestellt oder bekomme ein Verfahren als Volksverhetzer. (Nun ja man nennt so etwas auch "Demokratie".)

Wenn es aber trotzdem jemand wissen will, soll er die Frage hier einstellen.

Wenn es jemand weiß, soll er die Frage auch mal hier beantworten.


Bin gespannt!!  

21.04.08 22:31

53 Postings, 6086 Tage ReproNa gut,

wenn es keiner wissen will, wer warum er in der GV so richtig absahnt, dann will ich es auch nicht verraten.  

Seite: 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 5   
   Antwort einfügen - nach oben