Die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland sind in in der Tat in erster Linie geschaffen worden, um den (Normal-) Bürger vor Übergriffen von "oben" zu schützen. Aber sie beanspruchen nicht nur Geltung für die übergeordneten Instanzen, sondern sind in der Nomenpyramide ganz oben angesiedelt. D.h. wiederum, einfachstes Richterrecht (selbst auf Amtsgerichtsebene) kommt an den Grundrechten nicht vorbei und muss sich an diesen messen lassen. Deshalb (,,Auslegung jeder einfachen Rechtsnorm im Sinne des Grundgesetzes") muss auch jeder Paragraph, welcher die zwischenmenschlichen Beziehungen regelt, dem GG entsprechen. Widerspricht er diesem, hält er keiner Verfassungsbeschwerde stand und wird deshalb auch für null und nichtig erklärt. Deshalb noch einmal für Dich explizit im Klartext: Jeder Vertrag, jede Satzung, jede Rechtsverordnung und jedes Gesetz, welches dem GG der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, ist ein nullum, da jederzeit (spätestens) vor dem Bundesverfassungsgericht für null und nichtig erklärbar. Endlich capice ???
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