Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2005 beschlossen, interessierten Investoren im Hinblick auf einen möglichen Kontrollwechsel im Aktionariat der Gesellschaft zu gegenseitigen Unternehmensprüfungen (Due Diligence) einzuladen. Der Verwaltungsrat prüft zurzeit ein konkretes Angebot durch einen Investor.
Der Verwaltungsrat hat ferner beschlossen, einen möglichen Kontrollwechsel nicht über ein Übernahmeangebot mittels Aktientausch oder Barabgeltung sondern mittels Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung vorzubereiten, wodurch die endgültige Entscheidung über einen Kontrollwechsel von den Aktionären der Generalversammlung vom 16. August 2005 zu treffen sein wird. Dementsprechend prüft der Verwaltungsrat, der Generalversammlung vom 16. August 2005 folgende Anträge im Hinblick auf einen allfälligen Kontrollwechsel zu unterbreiten:
1.Herabsetzung der Nominalwerte (CHF 0.03) der rund 128 Millionen Aktien zur Beseitigung der Unterbilanz. 2.Erhöhung des Aktienkapitals durch Neuausgabe von rund 128 Millionen Aktien unter Wahrung des Bezugsrechts der bisherigen Aktionären dergestalt, dass für jede bestehende Aktie eine neue Aktie zum gleichen Nennwert (=Ausgabepreis) gezeichnet und einbezahlt werden kann. 3.Erhöhung des Aktienkapitals durch Neuausgabe von weiteren rund 256 Millionen bis 1'251 Millionen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre zugunsten der Zuteilung dieser Aktien an einen neuen Aktionär zum Nennwert (=Ausgabepreis) wie die übrigen Aktien.
Die definitive Ausgestaltung der Anträge erfolgt bis zur Einladung der Generalversammlung vom 16. August 2005, welche spätestens am Dienstag, 26. Juli 2005 im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in einem überregionalen Börsenpflichtblatt in Deutschland publiziert werden. Die definitive Ausgestaltung der Anträge hängt zudem vom Ausgang der vorzunehmenden Unternehmungsprüfungen, dem Nachweis der Finanzkraft durch die Investoren und den Verhandlungen mit einem allfälligen neuen Aktionär ab.
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