Wie lehna im vorhergehenden Post sehr treffend dargestellt hat, wurde das Video zwecks Täterermittlung nicht veröffentlicht. Dafür kann es nur einen Grund geben: Man wollte den Täter - weil offensichtlich mit Migrationshintergrund - nicht ermitteln. Politische Vorgabe in Berlin!
Ins Rollen kam die Sache, nachdem das Video der "Bild" zugespielt wurde. Jetzt konnte man nicht mehr anders, als das Video zur Ermittlung des Täters einsetzen. Was ja auch binnen kürzester Frist zum Erfolg geführt hat. Und jetzt kommt der Hammer - weil eine Interna der Berliner Justiz leider keine Quellenangabe möglich. Die Person, die durch Weitergabe des Videos den Fahndungserfolg jetzt eingeleitet hat, wird in Berlin strafrechtlich belangt!!!!! |