anführt, stand das Interview des Vorstandschefs von Abacho stärker im Mittelpunkt, der darin eine Verzehnfachung des Umsatzes für möglich hielt. Auch wenn es nicht um Ad-hoc-Mitteilungen geht: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft darf laut Aktiengesetz sein Unternehmen in der Öffentlichkeit nicht unrichtig darstellen. Verstößt er gegen diese Maxime, macht er sich strafbar. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich der Vorstandsvorsitzende von Abacho seine Worte wohl überlegt hat. Ich habe daran gezweifelt, zumal im letzten Halbjahresbericht auch stand, dass zwar der Umsatz vorwiegend durch die Partnerpakete um fast 900.000 Euro gestiegen sind, aber auf der anderen Seite auch Wertberichtigungen auf Forderungen aus diesen Parnterpaketen in Höhe von 495.000 Euro vorgenomen wurden. Ich habe dann beim Bafin angefragt, ob es in Ordnung sei, wenn man einerseits eine Verzehnfachung in einem Interview für möglich halte und diese Wertberichtigungen nicht erwähne, und habe daraufhin die Antwort erhalten, dass man meinen keinen Anlass sehe, etwas zu unternehmen. Aus meiner Sicht ist das allerdings die Sicht des Bafins. |