kann... laut Zwischenmitteilung
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Die Vivacon AG (ISIN: DE0006048911, WKN: 604 891)
hatte im Laufe 3. Quar tal 2013 den Ausfall der Erbbauzinszahlungen aus zwei an die Conergy AG verpacht eten Grundstücken zu verkraften. Der Ausfall dieser
wesentlichen Zahlungsströme konnte durch die Vivacon AG nicht kompensiert werden, weshalb die Gesellschaft am 01. Oktober 2013 beschlossen hat, Antrag auf Insolven z in Eigenverwaltung (§ 270a InsO) zu stellen. Dieser wurde mit Beschluss vom 7. Oktober 2013 durch das Amtsgericht Köln genehmigt.
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