Die Bafin kann leider auch nichts machen. Sie hat aber durchblicken lassen, dass da evtl. noch was kommt.
Ich hatte gefragt, ob die Bafin nicht Einspruch erheben kann , da hier dt. Recht gebrochen wird.
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.06.2023. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 22-QB 4100/00009#00067 vergeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig werden. Im Fall Steinhoff International Holdings N.V. beschränkt sich die Zuständigkeit der BaFin auf Grund des Sitzes der Gesellschaft in den Niederlanden auf die Überwachung von marktmissbräuchlichem Verhalten, Insiderhandel und Ad-hoc-Verstößen. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir allerdings nicht möglich, Ihnen Informationen über laufende Untersuchungen oder eingeleitete Verfahren oder Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie auch, dass die BaFin die Aufgabe hat, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse, d.h. sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung von Aktionärsrechten und etwaiger (Schadenersatz-)Ansprüchen unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.
Sofern Sie uns zukünftig weitere Informationen den gleichen Sachverhalt betreffend übermitteln sollten, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Eine weitere Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.
Mit freundlichen Grüßen" |