160.§Ab dem Fälligkeitstag wird der Steinhoff-Konzern mit den Krediten in Verzug geraten und die CPUs werden fällig und zahlbar. Sollte die Transaktion nicht durchgeführt werden, können die Finanzgläubiger (einschließlich der betroffenen CPU-Gläubiger) die nunmehr bestehenden Sicherungsrechte an den Vermögenswerten von SIHNV und der Steinhoff-Gruppe (Absatz 2 oben) geltend machen und (wahrscheinlich erfolgreich) einen Insolvenzantrag für SIHNV stellen.
Da ist mir beim Lesen etwas schlecht geworden. Ich hoffe, daß ich jetzt nur einen Knoten im Gehirn habe. Ich bitte um Aufklärung.
Angenommen, das WHOA geht nicht durch: Können die Gläubiger dann nicht ab dem Fälligkeitstag sofort auf die verpfändeten Assets zugreifen, ohne SHINV in die Insolvenz zu schicken? Also Aufteilung des Kuchens ohne Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter und mit Hilfe des Managements? Ich meine, wenn SHINV nach dem Zugriff auf die Assets ausgeweidet ist, dann kann das weitere Schicksal der SHINV den Gläubigern schnurz sein. Das Management wird dann die Insolvenz beantragen und der Insolvenzverwalter findet nur noch die leere Hülle vor. Schluß, Aus, Vorbei. Null für die Aktionäre. |