wie ein Prospektprüfungsverfahren abläuft:
-§Der Prospekt ist mit einem Antragschreiben und ggf. weiteren Unterlagen bei der BaFin einzureichen.
-§Die BaFin bestätigt den Eingang des Antrags schriftlich (per Fax).
-§Der Prospekt muss innerhalb von 10 bzw. bei einem erstmaligen Angebot 20 Werktagen von der BaFin geprüft werden.
-§Ist der Prospekt billigungsfähig, erhält der Antragsteller einen schriftlichen Billigungsbescheid (per Fax). Dass ein Prospekt bereits nach der ersten Prüfungsrunde billigungsfähig ist, ist allerdings die Ausnahme. Sollte der Prospekt nicht billigungsfähig sein, erhält der Antragsteller ein sogenanntes Anhörungsschreiben, das die Mängel auflistet (wiederum per Fax). Das Verfahren kann durchaus mehrere Einreichungen zur Folge haben, bevor die Billigung ausgesprochen wird.
na dann schauen wir mal auf die zeitrechnung! "Dass ein Prospekt bereits nach der ersten Prüfungsrunde billigungsfähig ist, ist allerdings die Ausnahme." aber sie haben ja schon übung.
schauen wir mal nach 10 tagen ... eigentlich hätte ich geglaubt, dass HV - beschlüsse für den neuen prospekt notwendig sind. so kann man sich irren? schönen sonntag!
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